Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer allgemeinen und behördenübergreifenden „Personenkennziffer“ für alle Bürger ist möglicherweise verfassungswidrig. In einem Gutachten für die FDP-nahe Naumann-Stiftung wird der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung nun als wahrscheinlich verfassungswidrig bewertet.
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Eine Anhörung zum Gesetz über eine Registermodernisierung, mit dem Personendaten von diversen staatlichen Registern untereinander abgeglichen werden sollen, wurde vom Innenausschuß des Bundestags auf den 14. Dezember terminiert.
In dem Gutachten heißt es nun, innerhalb „von Minuten“ könnten mit „einem handelsüblichen Laptop die Daten von mehr als 83 Millionen Bürgern und Steuerpflichtigen“ aus 57 Behördenregistern verknüpft und mit „gezielten Anfragen“ ausgewertet werden. Dies sei „nicht mehr überschaubar“. Die Autoren schlagen stattdessen alternative Lösungen vor, etwa die Datenverknüpfung kleiner zu halten. Andernfalls bestehe die „große Wahrscheinlichkeit“, daß das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht „für nichtig erklärt“ werde. (st)
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