Afghanen können sich freuen: Abgelehnte Asylbescheide zu 60 Prozent nicht rechtskräftig

6. Dezember 2020
Afghanen können sich freuen: Abgelehnte Asylbescheide zu 60 Prozent nicht rechtskräftig
National
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Foto: Symbolbild

Berlin/Nürnberg. Es ist nicht das erste und sicher nicht das letzte Desaster der bundesdeutschen Zuwanderungspolitik, aber ein besonders krasses: knapp 10.000 vorgebliche „Flüchtlinge“ aus Afghanistan haben seit Jahresbeginn gegen abgelehnte Asylentscheide geklagt – und in vielen Fällen gewonnen. Auch in den übrigen Fällen sind die Entscheide nicht eindeutig. In Zahlen: stattliche 59,1 Prozent der prozessierenden Afghanen haben vor Gericht recht bekommen.

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Insgesamt 5644 ablehnende Asylentscheidungen für afghanische Asylsuchende wurden demnach aufgehoben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke sagte daraufhin, „wenn 59 Prozent der BAMF-Bescheide sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch erweisen, ist das ein inakzeptables Ergebnis“. Hier müsse gründlich umgesteuert werden. (mü)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Das Asylrecht ist in Deutschland ein einklagbares Grundrecht (GG Artikel 16 a). Dies dürfte in der Welt so gut wie einmalig sein! Erhält ein „Flüchtling“ vom BAMF einen ablehnenden Asylbescheid, so kann er dagegen vor einem deutschen Verwaltungsgericht Klage einreichen (ich würde es genauso machen). Während der Prozeßdauer, die etliche Monate betragen kann, und sogar bereits mit Abgabe des Asylantrages, bekommt der „Kläger“ vom deutschen Staat sozusagen „Staatsknete“, und zwar Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nicht von ungefähr gilt Deutschland für „Flüchtlinge“ aus aller Herren Länder als Asylparadies.

    Nun hat die Mehrheit (59,1 Prozent) der prozessierenden „Flüchtlinge“ aus Afghanistan vor Gericht Recht bekommen (Artikel). Da drängen sich mir Fragen auf:

    – Seit Jahren sind insbesondere US-amerikanische Kampftruppen in Afghanistan, um dort für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Und deutsche Soldaten sind dafür gefallen. War das denn alles für die Katz?

    – Gemäß der Dublin-Regelung müssen (nicht-europäische) Flüchtlinge in demjenigen EU-Land Asyl beantragen, wo sie zuerst den Boden der Europäischen Union betreten haben (oder habe ich da etwas falsch verstanden?). Das trifft doch auf afghanische Asyl Fordernde in Deutschland zu, es sei denn, sie konnten es sich leisten zu fliegen (Wohlhabende „Flüchtlinge“ können sich sicherlich einen Flug in der Businessklasse leisten).

    Meine Empfehlung: Das hiesige Grundrecht auf Asyl umwandeln in eine reine Verwaltungsbestimmung (wie bspw. in Frankreich) Das würde freilich voraussetzen, den verdammten, lähmenden Schuldkult aus den Gehirnen unserer Politiker endgültig zu eliminieren!

  2. Mike Hunter sagt:

    Damit müssen die Bescheide nochmals durch das BAMF überprüft werden. Das ablehnende Resultat kann dabei wieder rauskommen. Nur muss man das dann wasserdicht machen. Und, der Gesetzgeber ist gefordert. Es muss sofort eine Gesetzänderung her, die unser Land vor diesem Tun schützt. Denkt an die Bundestagswahlen!

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