Kleiner Sieg gegen das Corona-Regime: Kölner Versammlungsverbot ist rechtswidrig

13. November 2020
Kleiner Sieg gegen das Corona-Regime: Kölner Versammlungsverbot ist rechtswidrig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Köln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat pauschale Versammlungsbeschränkungen der Stadt Köln jetzt für rechtswidrig erklärt. Gründe für eine Beschränkung auf 100 Teilnehmer sowie eine Maskenpflicht und das Verbot von Aufzügen seien der Kölner Allgemeinverfügung „nicht zu entnehmen“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das OVG gab somit den Beschwerden von zwei Antragsstellern statt, die für Mittwoch Versammlungen angemeldet hatten.

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Statt einer pauschalen Regelung bedürfe es einer Einzelfallprüfung, entschied das Gericht mit zwei Eilbeschlüssen. „Je nach Ort und Anlaß der Versammlung oder des Aufzugs könne eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein oder auch nicht“, erklärte das OVG. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, daß sich die Pandemielage in Köln „so wesentlich von der landesweiten unterscheide, daß diese eine pauschal abweichende Regelung erfordere“. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (rk)

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