Fachleute widersprechen Lauterbach: Polizeikontrollen in Privatwohnungen sind „kontraproduktiv“

29. Oktober 2020
Fachleute widersprechen Lauterbach: Polizeikontrollen in Privatwohnungen sind „kontraproduktiv“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Gegenwind für Corona-Angstmacher Lauterbach: der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof hat die Forderung von SPD-Politiker Karl Lauterbach nach Corona-Kontrollen von Privatwohnungen zurückgewiesen. Einer grundsätzlich „kooperativen Bevölkerung mit der Polizei zu drohen, gefährdet die Gesamtakzeptanz der Maßnahmen und ist deswegen kontraproduktiv“, sagte der Jurist.

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Auch der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisierte Lauterbachs Vorstoß. „Theoretisch ist die Forderung von Herrn Lauterbach vom Recht gedeckt, dennoch halte ich sie für Panikmache“, sagte er. Denn sie erwecke den Eindruck, daß die Polizei demnächst überall klingeln und kontrollieren könne. „Das ist aber völlig unrealistisch.“

„Der springende Punkt ist, daß es einen konkreten sowie hinreichenden Verdacht und damit auch einen Anlaß geben muß, damit die Polizei kontrollieren darf“, sagte Battis. Dies dürfe sie immer dann, wenn leibliches Wohl gefährdet sei, zum Beispiel, wenn ein Kind mißhandelt werde. „Anlaßlose Kontrollen in Privatwohnungen sind allerdings völlig ausgeschlossen“, so Battis.

Kritisch äußerte sich auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Jörg Radek. Lauterbachs Forderung berücksichtige in „keinster Weise die Verhältnismäßigkeit“. Er warnte davor, „daß wir in eine Situation kommen, in der es nicht mehr um gegenseitige Achtsamkeit und soziale Kontrolle geht, sondern in der Wichtigtuer ihren Nachbarn eins auswischen und denunzieren“, so Radek. (st)

Bildquelle: sofrep.com

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Ein Kommentar

  1. Franka Schmöll sagt:

    „Der springende Punkt ist, daß es einen konkreten sowie hinreichenden Verdacht und damit auch einen Anlaß geben muß, damit die Polizei kontrollieren darf“

    Anderswo wurde bereits ein Grund geschaffen, in Beligien dürfen Haushalte nur noch eine Person als Besuch empfangen und zwar 1 mal wöchentlich. Singlehaushalte dürfen maximal 2x je Woche 1 Person zu Besuch empfangen.

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