Potsdam. Ein Sieg für die Vernunft und gegen ausufernde Gender-Politik – das ist das Urteil des Potsdamer Verfassungsgerichts, das am Freitag das Brandenburger „Wahländerungsgesetz“, konkret: das sogenannte Paritätsgesetz kippte. Laut dem 2019 vom Brandenburger Landtag verabschiedeten Gesetz hätten die Parteien ab der Landtagswahl 2024 ihre Wahllisten zu gleichen Teilen mit Männern und Frauen besetzen müssen – ohne Rücksicht auf Kompetenz oder die tatsächliche Anzahl von Kandidaten bzw. Kandidatinnen. Ein reines Quoten-Gesetz.
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AfD und NPD, die Jungen Liberalen sowie die Piraten hatten dagegen Verfassungsbeschwerden eingereicht. Nach einer Verhandlung der Beschwerden von AfD und NPD hat das Gericht in Potsdam nun in deren Sinne entschieden und – nach Thüringen – auch in Brandenburg das Paritätsgesetz gekippt. Im Juni war bereits in Thüringen genauso entschieden worden.
Das Brandenburger Verfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, daß sich das Paritätsgesetz nicht durch das Gleichstellungsgebot der Landesverfassung rechtfertigen lasse. Denn die tatsächliche Gleichstellung sei eine reine Staatszielbestimmung. Das heißt: der Gesetzgeber soll zwar darauf hinwirken, daß Frauen und Männer gleichgestellt sind. Eine quotierte Listenbesetzung lasse sich aus diesem Ziel aber nicht ableiten. Der Paragraf sei dafür nicht explizit formuliert. Überdies fordere das Demokratieprinzip eine Willensbildung von unten nach oben. Mit dem „Paritätsgesetz“ versuche der brandenburgische Gesetzgeber aber, die personelle Zusammensetzung des nächsten Landtages „von oben nach unten“ anzuordnen.
Der Prozeßbevollmächtigte der NPD, der Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter, zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden und stellte fest: „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß ausgerechnet die ‚verfassungsfeindliche‘ NPD ein verfassungswidriges Gesetz der etablierten Parteien zu Fall bringt.“
Das Urteil erging einstimmig und ist unanfechtbar. (rk)
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