Ex-Verfassungsrichter Papier kritisiert Corona-Maßnahmen: Unverhältnismäßig und teils „offensichtlich rechtswidrig“

26. Oktober 2020
Ex-Verfassungsrichter Papier kritisiert Corona-Maßnahmen: Unverhältnismäßig und teils „offensichtlich rechtswidrig“
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt in einem dieser Tage erschienenen Buch vor der Aushöhlung des Rechtsstaates in der Corona-Krise (Titel: „Die Warnung. Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird“). In einem Interview der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) unterstreicht er seinen Befund.

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So dürfe der Staat, erklärt Papier, nicht in der allgemeinen legitimen Absicht, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, „jedweden Grundrechtseingriff von beliebiger Schwere vornehmen“. Eine Reihe der derzeitigen Corona-Maßnahmen genügten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht. Deshalb hätten Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in den Bundesländern bereits „spezifische Grundrechtsbeschränkungen, etwa das Beherbergungsverbot, die Sperrstunde oder absolute Versammlungsverbote, wegen ihrer Rigorosität für unverhältnismäßig erklärt, teilweise sogar für offensichtlich rechtswidrig“.

Durch die aktuelle Rechtsprechung sieht sich Papier darin bestätigt, daß vielfach eine „exekutive Überdehnung“ durch die Landesbehörden vorliege.

Im übrigen entspreche es rechtsstaatlichen Prinzipien, daß alle wesentlichen Entscheidungen zur Ausübung sowie zur Einschränkung der Grundrechte vom Parlament getroffen werden – ein Grundsatz, der derzeit weithin außer Kraft gesetzt worden sei: „Der Parlamentsvorbehalt ist (…) über Monate hinweg vernachlässigt worden.“

Papier kritisiert in diesem Zusammenhang ausdrücklich, daß sich die Parlamente in den Monaten der Corona-Krise weithin „selbst aus dem Spiel genommen“ hätten und keinerlei Widerstand gegen die Maßnahmen der Behörden bekundet hätten. „Stattdessen erleben wir den Aufstieg eines neuen Gremiums mit quasi gesetzgeberischer Kompetenz, des regelmäßigen Treffens der Bundeskanzlerin mit den Chefs der Landesregierungen. Dort werden neue Anti-Corona-Beschlüsse verkündet.(…) Ein solches Gremium ist in der Verfassung nicht vorgesehen.“

Deutliche Worte findet der frühere Verfassungsrichter auch für die Richtzahlen, mit denen derzeit immer weitergehende Corona-Einschränkungen begründet werden. Papier hält sie für „politische Zahlen“, die etwa mit der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens in keinem Zusammenhang stünden. „Ein formales Zahlenverhältnis von 35 oder 50 pro 100 000 reicht jedenfalls allein nicht, um schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen zu begründen.“ (rk)

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3 Kommentare

  1. Diethard Schwenke sagt:

    Und die Masken-/Maulkorbpflicht?Die hat er nicht thematisiert,obwohl es hier um Gesundheitsschäden durch diese Fetzen geht.Absolute Willkür!Und wer per Attest befreit ist, wird von Kunden in Supermärkten etc angegiftet (,,Mensch,verpiss Dich!“) usw. Wann ist Schluss mit diesem Maskentheater?Hiermit könnte sich Zuerst auch einmal ausführlich beschäftigen, dieses Thema brennt vielen unter den Nägeln und lässt viele verzweifeln.

    • Jo sagt:

      Sehr geehrter Herr Schwenke, was bei der Operation eine Tröpfcheninfektion des Patienten verhindert, sollte auch die Ausbreitung von Corona- Aerosol vermindern. Was dem Chirurgen wichtig ist sollte Ihnen ein Bedürfnis. sein.

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