Leipzig. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beherbergungsverbote vieler Bundesländer für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten geäußert. Er halte die Maßnahmen für „nicht gerechtfertigt“, sagte Degenhart dem „Handelsblatt“. Und weiter: „Sie greifen in die Grundrechte der Betriebe sowie der Reisenden ein.“
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Zudem werde offenbar durchweg bestritten, daß die Verbote dazu beitragen könnten, die Verbreitung des Virus ernstlich zu behindern. Die „Geeignetheit“ der Beherbergungsverbote sei mithin „nicht plausibel belegt“.
Als Konsequenz fordert der Staatsrechtler, daß die Parlamente „in deutlich stärkerem Maße als bisher“ eine Mitsprache bei Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bekommen. Seit Ausbruch der Corona-Krise würden im Wege von Rechtsverordnungen „intensivste Grundrechtseingriffe“ angeordnet. „Elementare Grundrechte werden im Wege von Notverordnungen außer Kraft gesetzt“, sagte der Jurist. Es erfolgten weiterhin „intensive Grundrechtsbeschränkungen auf generalklauselartiger Ermächtigungsgrundlage und damit in deutlichem Widerspruch zum Vorbehalt des Gesetzes“. Es wäre daher „verfassungsrechtlich dringend geboten, tragfähige gesetzliche Grundlagen zu schaffen“, mahnte Degenhart. (rk)
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