Nürnberg. Und das sind die Schattenseiten der „Bereicherung“: der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, sieht die Behörden im Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern mit großen Schwierigkeiten konfrontiert. „Bei den Rückführungen haben wir noch Vieles zu bewältigen“, sagte er dem „Handelsblatt“. Denn: „Gegen fast jeden negativen Bescheid wird geklagt, und an den Verwaltungsgerichten sind immer noch mehr als 200.000 offene Asylverfahren anhängig.“
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Laut Ausländerzentralregister gebe es derzeit mehr als 200.000 Ausreisepflichtige, deren Rückkehr noch bevorstehe, führte Sommer aus. Ein Ausländer ist laut Aufenthaltsgesetz zur Ausreise verpflichtet, „wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt“.
Zur Entwicklung der Migrantenzahlen in diesem Jahr sagte Sommer, er rechne mit etwa 100.000 Erst- und Folgeanträgen auf Asyl in Deutschland. „Das ist im Vergleich zu den Jahren vor 2015 immer noch eine durchaus stattliche Zahl“, urteilte er. (rk)
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Wenn der Chef des Bamf, Hans-Eckhard Sommer, sagt, er rechne mit etwa 100.000 Erst- und Folgeanträgen auf Asyl in Deutschland in diesem Jahr, so kann das eigentlich nur bedeuten, daß Asylbewerber solange staatliche Geldleistungen erhalten, wie sie sich physisch in Deutschland aufhalten. Dies schließt auch die krampfhaften Bemühungen Deutschlands mit ein, diese Leute um jeden Preis in unsere Gesellschaft zu „integrieren“.
Und wenn ihr Asylantrag auch durch ein Verwaltungsgericht in erster Instanz abgelehnt wird, gehen sie eben in die zweite Instanz und ggf. in die dritte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung können so etliche Monate vergehen, während dieser Zeit die staatliche Geldquelle munter sprudelt.
Da braucht die zuständige Behörde sich nicht zu wundern, wenn sie ihre Illegalen so schwer – wenn überhaupt – wieder loswird!
Deutschland kriegt ausreisepflichtige Ausländer nicht los, weil die Bundesländer finanziell von ihrer Anwesenheit abhängig sind und deshalb am liebsten noch ein paar Millionen Asylanten importieren und dafür sogar gegen den Bund prozessieren wollen.
Fakt ist, dass die Städte und Gemeinden für die Asylantenunterkünfte langfristige Mietverträge abgeschlossen haben und auch die Miete zahlen müssen, wenn die Gebäude (überwiegend Hotels und Pensionen, deren Besitzer stramme Parteigenossen der regierenden Politiker sind) leer stehen, sie erhalten nur Gelder vom Bund und den Ländern, wenn die Unterkünfte belegt sind, was aktuell nur zu ca. 50% der Fall ist.
Die Städte und Gemeinden pfeifen finanziell auf dem letzten Loch, weil dank der wirtschaftsvernichtenden Coronamaßnahmen die ehemals sprudelnde Gewerbesteuer nur noch tröpfchenweise in die städtischen und Gemeindekassen fließt, die Interessengemeinschaft „Sichere Häfen“ ist kein selbstloser Samariterverein, der Menschen durch den Massenimport von Asylanten vor dem Verhungern retten will, die Politiker wollen „mit der Brechstange“ verhindern, dass ihre Stadt- und Gemeindekassen trocken fallen.
Sie wollen nicht nur die angemieteten Unterkünfte zu 100% auslasten, sondern durch die weitere Anmietung und den Neubau von Unterkünften dafür sorgen, dass auch die weg gefallene Gewerbesteuer durch die Einnahmen für untergebrachte Asylanten kompensiert wird.