Corona-Großdemonstration in Berlin darf stattfinden – Gericht weist Politik in die Schranken

28. August 2020
Corona-Großdemonstration in Berlin darf stattfinden – Gericht weist Politik in die Schranken
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. „Die von der Initiative „Querdenken 711“ für den 29. August 2020 geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin stattfinden; allerdings muss der Veranstalter bei deren Abhaltung Auflagen einhalten.“ Mit diesen Worten verlautbart das Verwaltungsgericht Berlin in einer Pressemitteilung seine Entscheidung zu dem verhandelten Eilantrag der Veranstalter.

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Das Gericht hält in seiner Presseverlautbarung (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.982439.php) fest: „Die 1. Kammer verneinte das Vorliegen einer nach dem Versammlungsgesetz für ein Versammlungsverbot zu fordernden unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der geplanten Versammlung. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.“

Die Veranstaltung „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden“ beginnt um 10.30 Uhr in Berlin „Unter den Linden“ mit einem Aufzug durch Berlin, der am ARD-Hauptstadtstudio sowie am Reichstag vorbeiziehen und gegen 14.30 Uhr am Ort der Hauptkundgebung eintreffen soll. Ab 15.30 Uhr findet dann unter dem Motto „Das Ende der Pandemie – Der Tag der Freiheit“ auf der Straße des 17. Juni an der Siegessäule die Versammlung statt. (se)

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Ein Kommentar

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