Ansbach/München. Das könnte spannend werden: die Rechtsanwältin Jessica Hamed, die bereits im Mai unter anderem in der „Frankfurter Rundschau“ darauf aufmerksam machte, daß der Corona-„Lockdown“ und die damit verbundene Außerkraftsetzung praktisch aller Grundrechte verfassungswidrig sei, legt jetzt nach. In einem Normenkontrollverfahren wegen der von der Bayerischen Staatsregierung verhängten Corona-Maßnahmen, das vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, hat sie jetzt beantragt, die mündliche Verhandlung zeitnah durchzuführen und dabei den bayerischen CSU-Ministerpräsidenten Söder sowie seine verantwortlichen Minister als Zeugen zu vernehmen. Söder und seine Minister sollen darlegen, auf welche Datengrundlage sie ihre Entscheidung für die Corona-Maßnahmen im Freistaat gründeten und wie diese Entscheidung zustandegekommen ist.
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Hintergrund ist der Umstand, daß die Münchner Staatsregierung – konkret: das Gesundheitsministerium – bislang keinerlei Dokumente und Akten vorweisen konnte, mit denen sie ihre Entscheidung begründen konnte.
Anwältin Hamed teilt dazu auf der Homepage ihrer Anwaltskanzlei mit: „Besonders frappierend erscheint, dass das Ministerium (…) erklärte, nicht in der Lage zu sein, eine vollständige Zusammenstellung aller Erkenntnisse für die Lagebeurteilung erarbeiten zu können, weil diesbezügliche Erkenntnisse ‚auch auf informellen Wegen wie etwa in persönlichen Gesprächen mit Sachverständigen gewonnen wurden, die nicht inhaltlich dokumentiert sind.‘ Das Ministerium konstatiert (…), dass es in den hiesigen Verfahren rein tatsächlich nicht möglich sei, eine Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnis liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung im Vorfeld des jeweiligen Normenerlasses Berücksichtigung gefunden habe.“
Die Anwältin kommt vor diesem Hintergrund zu dem Schluß, „dass die Regierung des Freistaats Bayern in der massivsten Weise nahezu alle Grundrechte ihrer Bürger*innen aufgehoben hat, ohne diese Vorgänge, die Entscheidungsgrundlage, die Prognosen, die Abwägungsprozesse (Stichwort: Kollateralschäden) etc. in einer Behördenakte zu dokumentieren.“
Prozeßbeobachter sehen hier einen Skandal, der Sprengkraft genug hat, um die bayerische Söder-Regierung aus dem Amt zu fegen. Als Zeugen in dem am Ansbacher Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes laufenden Verfahren sollen nun außer CSU-Ministerpräsident Söder auch Innenminister Herrmann, Gesundheitsministerin Huml, Bildungsminister Piazolo sowie fünf weitere Minister und der Chef des Landesgesundheitsamtes, Andreas Zapf, vernommen werden. (rk)
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Der Söder ist charakterlich nicht geeignet, Bayern zu führen.
Das sagte einst Horts Seehofer!
Söder? Was ist schon von jemandem zu erwarten, der gleichgeschlechtliche Ehen befürwortet?!
Söder, von Bayern befürwortet? Vielleicht von orientierungslosen oder von rot-grünen Ländern zugezogenen Bürgern.
Was ist denn von jemandem zu erwarten, der gleichgeschlechtliche „Ehen” begrüßt?
Das soll ein Hoffnungsträger sein? Jemand der sich nur dem Zeitgeist andient und noch mehr Verlängerungen Corona-Maßnahmen möchte?