München. Während andernorts die Corona-Maßnahmen nach und nach gelockert werden, will man in Bayern offenbar den umgekehrten Weg gehen. Am Montag wurde nun auch für den bayerischen Landtag die Maskenpflicht eingeführt. Ab sofort gilt demnach „für alle Abgeordneten in den Gebäuden, auf allen Gemeinschaftsflächen und in den Sitzungssälen eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken. Für alle übrigen Personen im Gebäude gilt in diesen Bereichen eine Maskenpflicht“, teilte die Landtagsverwaltung mit, und: „In den Sitzungssälen können die Masken bei den derzeitigen Abstandsregelungen am Platz abgelegt werden. Ebenso können die Masken im eigenen Büro bei Einzelnutzung oder unter entsprechender Abstandswahrung abgelegt werden.“
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Nur die AfD-Fraktion verweigert sich dieser Regelung und macht triftige Gründe dafür geltend. Schon im Vorfeld erklärte die Fraktion, der „Entscheidung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner nicht folgen und im Arbeits- und Verantwortungsbereich der AfD-Fraktion sowohl für Mitarbeiter als auch für Abgeordnete keine Maskenpflicht einführen“ zu wollen.
Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, begründete diese Position damit, daß es nicht nachvollziehbar sei, „warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete. Diesen Widerspruch trägt die AfD-Fraktion so nicht mit und spricht sich generell gegen eine Maskenpflicht im Maximilianeum aus.“ Stattdessen appelliere man „an die Mündigkeit jedes einzelnen Mitarbeiters und Besuchers im Bayerischen Landtag“, und: „Es bleibt in der Verantwortung des Einzelnen, ob er eine Maske zum Eigenschutz tragen möchte. Vonseiten des Fraktionsvorstands wird die Maskenpflicht weder unterstützt noch durchgesetzt“, so Maier.
Daß die Maskenpflicht im Maximilianeum für alle Mitarbeiter, Journalisten und Besucher eine verbindliche Vorschrift ist, für die Abgeordneten hingegen nur „eine dringende Empfehlung“, liegt an der verfassungsmäßig garantierten Freiheit des Abgeordnetenmandats. „Nach unserer Rechtsordnung beinhaltet auch ein Gebot eine rechtliche Verpflichtung. Das Gebot unterscheidet sich von der Verpflichtung nur dadurch, daß auf die rechtliche Durchsetzung verzichtet wird“, so die Landtagsverwaltung.
Bei der AfD geht man unterdessen davon aus, daß es keinen Versuch der Parlamentsverwaltung geben werde, die Maskenpflicht mit juristischen Mitteln durchsetzen zu wollen. (rk)
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