Preßburg/Bratislava. Das ist ein Dämpfer für die Befürworter der sogenannten „Corona-App“, die künftig auch in Deutschland auf Handys aufgespielt und vor Kontakten mit Infizierten warnen soll. Zumindest in der Slowakei hat jetzt das Verfassungsgericht den Gesundheitsbehörden des Landes die Überwachung von Handydaten untersagt. Die sozialdemokratische Opposition hatte gegen eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes durch die konservativ-populistische Regierung Beschwerde eingelegt. Das Ziel der Überwachung war auch in der Slowakei, Corona-Infizierte bzw. ihre Kontaktpersonen besser verfolgen zu können.
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Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle von Ende März sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Rasi dem TV-Nachrichtensender TA3.
Der Präsident des Verfassungsgerichts stellte allerdings einschränkend klar, daß das Urteil die Gesetzesnovelle nicht völlig aufhebe, sondern nur vorerst außer Kraft setze. Auch hätten die Höchstrichter nicht grundsätzlich eine Handy-Überwachung verboten, sondern lediglich beanstandet, daß die Gesetzesnovelle Zweck, Dauer und Kontrolle der außerordentlichen Maßnahme nicht ausreichend definiert habe.
Als Nächstes wollen die Sozialdemokraten nun eine Handy-App bekämpfen, mit der die Einhaltung verpflichtender Quarantäne bei Corona-Verdacht überwacht werden soll. Die Anwendung befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase. (mü)
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