Verfassungsrechtler Murswiek: Corona-Maßnahmen sind teilweise verfassungswidrig

23. April 2020
Verfassungsrechtler Murswiek: Corona-Maßnahmen sind teilweise verfassungswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Immer mehr Experten, vor allem auch Juristen wenden sich gegen die ausufernden Einschränkungen, die staatliche Behörden mit Hinweis auf die Corona-Epidemie verhängen. Jetzt hat sich der renommierte Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek in einem Interview zu Wort gemeldet und der Bundesregierung vorgeworfen, mit ihren Maßnahmen teilweise gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Einige der von der Bundesregierung und den Landesregierungen erlassenen Maßnahmen seien überzogen und verfassungswidrig, sagte Murswiek.

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Während die Politik anfangs zu zögerlich auf die Epidemie reagiert habe, sei dann mit dem „shutdown“ die „Reißleine“ gezogen worden. Danach sei unter den Politikern ein Wettbewerb entstanden, wer die schneidigsten Verbote erlasse. „Das führte uns in einen Ausnahmezustand, wie wir ihn seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie gehabt haben: flächendeckende und einschneidende Grundrechtsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung, Lahmlegung ganzer Wirtschaftszweige, totale Suspendierung der Versammlungsfreiheit, Veranstaltungsverbote, Gottesdienstverbote. Das ist in ganz besonderem Maße rechtfertigungsbedürftig, und die Bundesregierung hat ihre Rechtfertigungspflicht nicht hinreichend erfüllt“, unterstreicht Murswiek.

Für problematisch hält Murswiek insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. „Die Grundrechtseinschränkungen müssen einem Gemeinwohlziel dienen, und sie müssen – bezogen auf dieses Ziel – geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig sein. Bei der Abwägung der Freiheitseinschränkungen mit dem angestrebten Gemeinwohlnutzen darf der Nachteil für die Betroffenen nicht schwerer wiegen“, argumentiert der Verfassungsrechtler.

Besonders unverhältnismäßig seien ein totales Versammlungsverbot und ein totales Gottesdienstverbot. „Veranstaltungen und Demonstrationen mit begrenzter Teilnehmerzahl, bei denen die Veranstalter die Beachtung der Infektionsschutzabstände garantieren, müssen erlaubt werden. Entsprechendes gilt für Gottesdienste.“

Unabhängig von den rechtlichen Aspekten warnte Murswiek, daß die Corona-Maßnahmen die Bürger noch teuer zu stehen kommen würden. Betroffene hätten je nach Fall durchaus einen Anspruch auf Wiedergutmachung. „Wer durch staatliche Verbote einen Schaden erlitten hat, obwohl er selbst nicht für die Gefahr verantwortlich ist, die mit dem Verbot abgewendet werden soll, muß meines Erachtens einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ (se)

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