Der IWF setzt sich in der Ukraine durch: Neues Agrargesetz läßt Bodenverkauf an Ausländer zu

6. April 2020
Der IWF setzt sich in der Ukraine durch: Neues Agrargesetz läßt Bodenverkauf an Ausländer zu
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Kiew. In der hochverschuldeten Ukraine konnte der Internationale Währungsfonds (IWF) jetzt eine seiner zentralen Forderungen durchsetzen: das ukrainische Parlament verabschiedete dieser Tage mit den Stimmen von 259 der 450 Rada-Abgeordneten ein neues Bodengesetz, das künftig den Verkauf ukrainischer Ackerflächen an ausländische Banken erlaubt.

Präsident Wolodymir Selenskyj, der sich persönlich für das Gesetz starkgemacht hatte, folgte damit einer Forderung des IWF, der die Zahlung der nächsten Kredite in Höhe von acht Milliarden Euro von der Verabschiedung des neuen Bodengesetzes abhängig machte. Die Abstimmung erfolgte letzte Woche in einer außerordentlichen Sitzung, nachdem ein Jahr lang über das Gesetz debattiert worden war. Die Bevölkerung wurde in die Debatte nicht mit einbezogen. Proteste verschiedener gesellschaftlicher Organisationen, aber auch aus nationalistischen Kreisen wurden ignoriert. Selenski begründete die Verabschiedung des Bodengesetzes damit, daß der Ukraine der Staatsbankrott drohe, wenn der Kredit des IWF ausbleibe.

Nach dem nun verabschiedeten Bodengesetz wird das 2001 eingeführte Moratorium über den Verkauf von landwirtschaftlichem Boden im Juni 2021 aufgehoben. Bis zum Jahr 2024 dürfen nicht mehr als hundert Hektar an eine Person mit ukrainischer Staatsbürgerschaft verkauft werden. Ab 2024 können dann 10.000 Hektar an eine Person oder Firma verkauft werden.

Im Zuge der Neuregelung der Agrarordnung werden sieben Millionen ukrainischer Kleinbauern praktisch enteignet. Es handelt sich dabei um ehemalige Arbeiter von Kolchosen, denen bei der Privatisierung der Kolchosen vier Hektar Land zugeteilt wurden. 75 Prozent der ehemaligen Kolchos-Arbeiter haben ihre Flächen an große Agro-Holdings verpachtet. Nach dem neuen Bodengesetz haben die Pächter – meist große Agrarholdings, Beamte und auch Mafia-Strukturen – ein Vorrecht auf den Kauf des gepachteten Bodens. Wenn der Pächter den Boden nicht kaufen will, kann er sein Recht auf den Kauf einem anderen Interessenten übergeben. Der eigentliche Besitzer des Bodens hat dagegen kein Einspruchsrecht.

Für das neue Bodengesetz stimmten neben den meisten Abgeordneten der Selenskyj-Partei „Diener des Volkes“ auch Parlamentarier prowestlicher Fraktionen und Abgeordnetengruppen. (mü)

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Ein Kommentar

  1. hans sagt:

    man hat sich an die Heuschrecken verkauft.

    Schade für das ukrainische Volk

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