Berlin. In der Krise holen Linke erwartungsgemäß die Enteignungskeule wieder hervor. SPD-Chefin Saskia-Esken hat sich jetzt einer Forderung der Linken angeschlossen, die eine Vermögensabgabe von „Reichen“ in Höhe von fünf Prozent fordern. Eine einmalige Abgabe durch besonders wohlhabende Bürger sei „eine der Möglichkeiten, die Staatsfinanzen nach der Krise wieder in Ordnung zu bringen“, sagte die Parteichefin der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“.
Zuvor hatte dies bereits die Linke gefordert. Vermögen ab einer Million Euro sollten mit einer einmaligen Abgabe von fünf Prozent belastet werden, hatte Parteichef Riexinger am Montag gesagt. Der linke Fraktions-Vize Fabio De Masi bestätigte dies am Mittwoch: „Eine Vermögensabgabe für Milliardäre ist nötig.“ Ausschließlich Milliardäre und Multimillionäre sollten zahlen, präzisierte er.
Damit kämen bessergestellte Vermögende noch gut weg – bei einem Strategietreffen der Linken Anfang März in Kassel hatte eine Diskussionsteilnehmerin allen Ernstes den Vorschlag ins Gespräch gebracht, im Zuge einer „Revolution“ „ein Prozent der Reichen“ zu erschießen. Parteichef Riexinger hatte sich davon zunächst nur halbherzig distanziert. Der in solchen Fällen übliche Medien-Aufschrei blieb weitgehend aus. (rk)
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Linke und die SPD dürfen nicht vergessen, vorher eine hohe Mauer mit Stacheldraht und Todesstreifen rund um Deutschland zu ziehen. Menschen, die Ihr leben lang hart gearbeitet haben, tendieren dazu, ihr Hab und Gut zusammen zu raffen, und das Land , unter Umständen sogar unter Gefährdung ihres Lebens , fluchtartig zu verlassen, wenn in einem Staat die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, und den Bürgern das Recht auf Eigentum abgesprochen wird. Willkommen in der Norkoreanischen Republik Deutschland, ein Ausreiseverbot ist ja schon mal in der Diskussion.
Man kann schon eine Menge fordern. Allerdings gehört zur Umsetzung auch eine Mehrheit im Parlament, und die gibt es wohl nicht.
Und dann wäre es auch noch fraglich, ob das mit Artikel 106 GG vereinbar ist.
Schon möglich, aber in der Rechtsprechung kann man doch herbe Überraschungen erleben.
Also erst einmal die Füße stillhalten. Das Wort „Enteignungen“ ist hierbei wenig hilfreich.