Frankfurter Juristin: „Die Versammlungsfreiheit ist faktisch aufgehoben“

27. März 2020
Frankfurter Juristin: „Die Versammlungsfreiheit ist faktisch aufgehoben“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Frankfurt. Die Juristin Jessica Hamed hat in einem Interview der „Frankfurter Rundschau“ die massive und faktische Außerkraftsetzung zahlreicher Grund- und Bürgerrechte im Zuge der Corona-Bekämpfung kritisiert.

Vielen Menschen, so Hamed, werde durch die Schließung von Geschäften faktisch die Ausübung ihres Berufs untersagt, so daß dort in den Kernbereich der Berufsfreiheit und gegebenenfalls in die Eigentumsfreiheit eingegriffen werde.

Wörtlich sagte Hamed, der erst im Februar von der Frankfurter Rechtsanwaltskammer der Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen wurde, der „Frankfurter Rundschau“: „Die Versammlungsfreiheit – eines der wichtigsten Grundrechte in einem Rechtsstaat – ist faktisch aufgehoben.“ Zudem sei mit den politisch beschlossenen Maßnahmen „die Glaubensfreiheit durch die Schließung religiöser Begegnungsstätten massiv eingeschränkt“. Auch in die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ werde eingegriffen, wenn der Staat Kontaktverstöße bis in die eigenen vier Wänden hinein verfolge. Mit anderen Worten: „Es ist kaum ein Grundrecht nicht massiv in seinem Kernbereich betroffen.“

Beunruhigend findet die Frankfurter Anwältin auch, daß praktisch niemand dem Verbots-Kahlschlag der Behörden zu widersprechen wage. Sie diagnostiziert eine allgemeine „Angst vor der Situation“, aber auch die „Angst vor massivem Gegenwind“, wenn man sich in der Krise kritisch zu Wort melde. (se)

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Ein Kommentar

  1. Eidgenosse sagt:

    Naja, klar ist, dass wenn eine Seuche ausbricht der Staat bzw. dessen Organe handeln müssen. Das ist ganz unabhängig davon, ob ich den ganzen Hype um das Virus schlecht finde – es dient zur Verschleierung der kapputen Finanzsysteme. Egal, wenn es eine Seuche gibt, dann kann und muss man zu solchen Einschränkungen greifen – das ist klar. Ich glaube nur nicht, dass das jetzt nötig gewesen wäre.

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