München. Keine gute Kinderstube: wegen eines „Stinkefingers“ hatte sich die bayerische Grünen-Fraktionschefin im Landtag, Katharina Schulze, eine Strafanzeige eingehandelt. Schulze, die auch sonst nicht um laute und mitunter spätpubertäre Meinungsäußerungen verlegen ist, hatte ihn NPD-Anhängern während einer Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz im Herbst 2018 gezeigt – klarer Fall von Beleidigung.
NPD-Anhänger hatten die Grünen-Funktionärin daraufhin angezeigt. Den „Stinkefinger“ hatten seinerzeit sogar die Lokalmedien dokumentiert, und eine Polizistin hatte die Geste in unmittelbarer Nähe der schreienden und wild grimassierenden Grünen-Politikerin beobachtet.
Daraufhin war Schulzes parlamentarische Immunität aufgehoben worden. Die bayerische Justiz kam ihr allerdings sehr weit entgegen: zur Hauptverhandlung im Gericht kommt es nicht, Schulze wurde nur der amtliche Beschluß zugestellt, sie habe 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu bezahlen. Dafür wird das Verfahren eingestellt.
Die grüne Frontfrau akzeptierte diese Lösung und entschuldigte sich. Gegen die NPD blafft sie allerdings weiter und erklärte: „Ich werde mich weiter kritisch mit der rechtsextremistischen NPD auseinandersetzen und der extremen Rechten keinen Fußbreit weichen. Das Mittel war falsch. Die Abgrenzung gegen Rechtsextremismus ist weiter richtig und wichtig.“ (rk)
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50.000 wäre angemessen, aber bei dieser linkslastigen Justiz natürlich nicht machbar