Jetzt wird der Patient richtig gläsern: Neues Spahn-Gesetz macht Patientendaten der Forschung zugänglich

5. November 2019
Jetzt wird der Patient richtig gläsern: Neues Spahn-Gesetz macht Patientendaten der Forschung zugänglich
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das ist heftig: wenn es nach Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) geht, sollen die Gesundheitsdaten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten künftig ohne ihr Einverständnis für die Forschung verwendet werden können. Ein Widerspruch soll nicht möglich sein.

Diese Regelung sieht ein Passus im sogenannten Digitale-Versorgungs-Gesetz aus dem Gesundheitsministerium vor, das bereits in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Laut Gesetzentwurf müssen die gesetzlichen Krankenkassen dann die persönlichen Daten sowie sämtliche Behandlungsdaten aller Versicherten an den Spitzenverband der Kassen melden, der sie dann der Forschung zur Verfügung stellt.

Damit entstünde eine der umfangreichsten Datensammlungen in der Bundesrepublik. Eine Möglichkeit für die Versicherten, der Weitergabe dieser hochsensiblen Daten zu widersprechen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Spahns Plan sorgt für Aufregung. Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink erklärte Medienvertretern gegenüber, es sei „hochbedenklich, daß Spahn im Schweinsgalopp, praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion, die kompletten Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte“. Es sei an keiner Stelle intensiver diskutiert worden, ob Datenschutz und Datensicherheit hinreichend gewährleistet seien. Zudem gebe es keine eindeutigen gesetzlichen Vorgaben zur Pseudonymisierung der Daten. Außerdem fehlen der Grünen-Politikerin zufolge Regelungen zu Löschfristen und Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten. Die von den Kassen gelieferten Datensätze würden vielmehr erst beim Kassen-Spitzenverband pseudonymisiert, aber nicht verschlüsselt. Sie sollen den Planungen zufolge dann an ein neues Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden.

Auch der Bundesrat hat massive Bedenken geäußert. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Versicherten gewahrt bleibt“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu Spahns Gesetzentwurf. (se)

Bildquelle: Pixabay

2 Kommentare

  1. Hägar der Schreckliche sagt:

    Bald folgt die Pflicht-Darm-und Harnröhrenspiegelung…..inklusive Zwangs-Medikation für „Unbotmäßige“.

    Spahn macht`s möglich.

  2. Eidgenosse sagt:

    Hier in der Schweiz muss man der Verwendung für Forschungszwecke zustimmen. Andernfalls dürfen die Daten nicht verwendet werden. Das kann man hier auch, weil die Daten nicht mehr mit der Person in Verbindung gebracht werden können. D.h. Krankheiten, Oberationen, Methoden werden anonymisiert. Technisch ist das überhaupt kein Problem – man muss allerdings dem Gesetz und dessen Anwendung vertrauen – klar. Solche Daten sind für die Forschung ausserordentlich wichtig weil man die Möglichkeit hat eventuell bessere Behandlungsmethoden von weniger guten zu unterscheiden. Solche Daten beeinflussen das Studium bis hin zur Anwendung auf eine positive Weise. Falls Spahn aber nicht garantieren kann, dass diese Daten unter allen Umständen auch anonym bleiben, dann ist der Versuch ziemlich durchsichtig.

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