Elmau. Nach dem Anschlag von Halle fordern die Ministerpräsidenten der Länder jetzt eine Überprüfung der gesetzlichen Strafzumessungen für „antisemitische“ Taten. Wörtlich heißt es in der Abschlußerklärung einer kürzlichen Konferenz der Länderchefs in Schloß Elmau: „Die Strafverfolgungsbehörden sind weiterhin gehalten, dort, wo sich derartige Straftaten zeigen, einen hohen Ermittlungsdruck aufzubauen, schnell und zupackend einzugreifen und die Strafverfahren konsequent und zügig durchzuführen. An deren Ende muß eine dem besonderen Unrechtsgehalt derartiger Taten entsprechende spürbare Sanktionierung stehen.“
Die Regierungschefs forderten die Innenministerkonferenz zudem auf, bis zum nächsten Treffen der Länder am 5. Dezember 2019 einen Bericht zur aktuellen Lage in Deutschland zu erstellen. Sie betonten, daß alle bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Synagogen und anderer jüdischer Einrichtungen fortwährend entsprechend der Gefährdungsbewertung angepaßt werden müsse. Für ein entschlossenes und hartes Vorgehen gegen „antisemitische“ Bestrebungen sei der Einsatz strafrechtlicher Mittel unabdingbar. (rk)