AfD siegt gegen Dresdner OB: Hilbert darf Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzen

14. Oktober 2019
AfD siegt gegen Dresdner OB: Hilbert darf Neutralitätsgebot des Staates nicht verletzen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Dresden. Die AfD hat sich jetzt in einem Rechtsstreit mit der Stadt Dresden teilweise durchgesetzt. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden muß ein Beitrag von der Facebook-Seite von FDP-Oberbürgermeister Hilbert vorläufig gelöscht werden, in dem dieser mit den Worten „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ zitiert wird. (Az. 7L751/19)

Das Zitat ist die Überschrift eines Sommerinterviews, das Hilbert der „Sächsischen Zeitung“ gab. Die AfD wandte sich gegen die Verlinkung des Artikels.

Das Verwaltungsgericht gab der AfD insofern Recht, als es sich der Auffassung anschließen konnte, daß das Neutralitätsgebot des Staates verletzt werde, wenn zugunsten oder zulasten einer Partei auf die Willensbildung eingewirkt werde. Dies gelte auch für Amtsträger auf kommunaler Ebene.

So sei der Beitrag auf der amtlichen Seite des Oberbürgermeisters veröffentlicht worden. Zwar weise das Vorwort auf ein Zeitungsinterview hin und beinhalte im Beitrag einen Link auf den Onlineauftritt der Zeitung. Da der Artikel dort nicht freigeschaltet sei und nur von Abonnenten gelesen werden könne, könne aber nur das Zitat und nicht das vollständige Interview herangezogen werden. Damit sei der Satz ein hoheitlicher Eingriff in den politischen Meinungskampf zulasten der AfD.

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