Warschau/Brüssel. Auch in der neuen Legislaturperiode fährt die Brüsseler EU-Kommission fort, die Gräben in der EU zu vertiefen. Jetzt hat die Kommission – wenige Tage vor der Parlamentswahl in Polen – eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Justizreformen der rechtskonservativen polnischen Regierung auf den Weg gebracht. Die Klage richtet sich gegen die neuen Regeln für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter.
Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Kontrolle sei nicht gewährleistet, heißt es aus Brüssel. Die Kommission hatte das neue Regelwerk bereits im April beanstandet und war mit den anschließenden Erklärungen aus Warschau nicht zufrieden. Brüssel kritisiert, daß Disziplinarmaßnahmen gegen Richter auf der Grundlage ihrer Urteile eröffnet werden können.
Die EU-Kommission hatte bereits mehrere Verfahren wegen diverser Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS vor den EuGH gebracht. Darüber hinaus hat sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Warschau gestartet. In letzter Konsequenz kann einem betroffenen EU-Staat das Stimmrecht zeitweise entzogen werden.
Der neue Vorstoß aus Brüssel dürfte allerdings ein Schuß ins Knie sein – wenige Tage vor der Wahl am Wochenende kann sich die regierende PiS-Partei bestätigt sehen und sich den polnischen Wählern umso mehr als Wahrerin nationaler Interessen empfehlen. Ihre Wahlchancen werden ohnehin als gut eingeschätzt. (mü)
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v d leyen war wie immer eine grandiose fehlbesetzung