Berlin. Demokratie à la Bundesrepublik: nach einer aktuellen Berliner Gerichtsentscheidung zu Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet müssen sich die beteiligten Richter nun wegen des Vorwurfs der „Rechtsbeugung“ verantworten.
Eine im Rhein-Main-Gebiet ansässige Rechtsanwaltskanzlei erstattete Strafanzeige. Die Anwälte vermuten politische Motive hinter dem Urteilsspruch. „Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht naheliegt, daß sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben“, schreiben die Anwälte auf ihrer Homepage.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September. Darin hatten die Richter entschieden, auf Künast gemünzte Kommentare bei Facebook bewegten sich „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“. Sie wiesen damit eine Klage der Grünen-Politikerin ab. (ts)
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Unfassbar: Die zur linksgrünen Volksikone aufgestiegene Schlepperhelferin und Ex-„Sea-Watch“-Kapitänin Carola Rackete bekundete im „Spiegel“ ihre Absicht, “auf lange Sicht“ Deutschland zu verlassen – denn hier würden ihr „zu viele Menschen auf zu engem Raum“ leben.
Aber die Nennung des ‚Faschisten Björn Höcke‘ ist per Gerichtsurteil gerechtfertigt? Das ist Recht 2019 in der Bunten Republik. ‚Gesinnungsurteile‘ waren es immer nur wenn Links-Grün verloren hat, oder?