Gaga-Flüchtlingspolitik: Bundespolizei muß Abgeschobenen wieder aus Griechenland zurückholen

30. September 2019
Gaga-Flüchtlingspolitik: Bundespolizei muß Abgeschobenen wieder aus Griechenland zurückholen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. In einem beispiellosen Justizfall hat die Bundesrepublik jetzt einen nach Griechenland gebrachten „Flüchtling“ zurückgeholt. Das hatte das Verwaltungsgericht München angeordnet, weil dem Mann sonst die Abschiebung nach Afghanistan drohe.

Rund anderthalb Monate später sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch nun, der Mann sei am Vortag in die Bundesrepublik gebracht worden und komme jetzt in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter.

Die Bundespolizei hatte den Afghanen Ende Mai an der Grenze zwischen Bayern und Österreich in einem Zug aufgegriffen und einen Tag später per Flugzeug nach Griechenland gebracht, wo er zuvor Asyl beantragt hatte. Dort kam der Mann in Abschiebehaft. Grundlage der Zurückweisung war eine mit Griechenland getroffene Vereinbarung.

Das Gericht hatte die Bundespolizei als Vertreterin der Bundesrepublik in dem Verfahren am 8. August per Eilbeschluß aufgefordert, den Mann „umgehend“ auf Staatskosten nach Deutschland zurückzubringen. Ihm drohe die Abschiebung nach Afghanistan. (mü)

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