Wegweisende Entscheidung im Wiener Parlament: Doppelstaatsbürgerschaft für die Südtiroler kommt

25. September 2019
Wegweisende Entscheidung im Wiener Parlament: Doppelstaatsbürgerschaft für die Südtiroler kommt
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Österreich nimmt seine Aufgabe als Schutzmacht der Südtiroler ernst: jetzt hat der Wiener Nationalrat einen Enschließungsantrag angenommen, der bilaterale Gespräche zur Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler auf den Weg bringen soll. Damit wird der österreichische Innenminister aufgefordert, mit seinen italienischen Kollegen Gespräche zu führen und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Bereits im Regierungsprogram des letzten ÖVP-Kanzlers Sebastian Kurz war die Möglichkeit zur Erlangung der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler festgeschrieben.

2017 hatte sich die Mehrheit des Südtiroler Landtages für den Südtiroler Doppelpaß ausgesprochen. Derzeit unterstützen die Gremien aller deutschen Parteien in Südtirol dieses Anliegen, die ÖVP und FPÖ hatten dieses Vorhaben sogar in ihre Regierungsvereinbarung aufgenommen. „Letztendlich tut Österreich nur das, was Italien für seine Auslandsitaliener schon lange umgesetzt hat“, sagt der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Jürgen Wirth Anderlan. „Das ist ein großer Tag für Südtirol“, fügte er hinzu.

„Fast auf den Tag genau 100 Jahre nachdem in St. Germain die Teilung Tirols beschlossen wurde, die für die Südtiroler zum unfreiwilligen Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft geführt hat, hat der Nationalrat heute ein schönes Signal nach Südtirol gesandt. Nämlich, daß man die Südtiroler noch immer als Teil der eigenen österreichischen Bevölkerung anerkennt und ihnen daher die Staatsbürgerschaft gewähren möchte“, erklärte Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit.

Es sei dies eine eine „zutiefst europäische Geste Österreichs“, mit der im Sinne eines grenzenlosen Europas Staatsgrenzen überwunden werden würden. „Österreich folgt damit auch der internationalen Entwicklung, welche autochthonen Minderheiten und Bevölkerungsgruppen ─ die aus politischen Gründen die eigene Staatsbürgerschaft verloren haben ─ den Wiedererwerb derselben ermöglicht“, so Knoll. (mü)

 

Bildquelle: suedtiroler-freiheit.com

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