Nürnberg. Die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Asylanträge von „Flüchtlingen“ werden immer seltener von Gerichten aufgehoben: die Quote der Asylbescheide, die erfolgreich beklagt wurden, sank im ersten Halbjahr 2019 auf 14,5 Prozent.
Das geht aus der aktuellen Gerichtsstatistik des Bundesamtes hervor. Dagegen lag die Quote im vergangenen Jahr noch bei 17 Prozent und im Jahr 2017 bei 22 Prozent.
Dem BAMF zufolge gab es im ersten Halbjahr 80.301 Gerichtsentscheidungen über Asylbescheide. Davon fielen 11.647 positiv für den Antragsteller aus. Im Jahr 2018 entschieden die Gerichte über insgesamt 173.416 Klagen gegen Asylbescheide, davon waren 29.703 erfolgreich für den Asylbewerber.
In gut 41 Prozent der Fälle habe das Gericht die Entscheidungen des Amtes bestätigt, so die Behörde. Bei den restlichen 44,2 Prozent der Fälle handle es sich um sogenannte „sonstige Verfahrenserledigungen“ – also etwa um Fälle, bei denen „Flüchtlinge“ ihre Klagen zurückzogen oder das BAMF den erwünschten Schutzstatus doch noch erteilte.
Fast jede sechste erfolgreiche Asylklage betraf im ersten Halbjahr „Flüchtlinge“ aus Syrien oder Afghanistan, so das Bundesamt. Weiterhin werde gut jeder zweite Asylbescheid beklagt.
Dies sei bei insgesamt 102.489 oder 50,5 Prozent aller Asylbescheide im ersten Halbjahr 2019 der Fall gewesen. Falle der Bescheid negativ aus, werde sogar in knapp 75 Prozent der Fälle geklagt. (rk)