Grüner Justizsenator plant neues Antidiskriminierungsgesetz: Der öffentliche Dienst unter Generalverdacht

6. September 2019
Grüner Justizsenator plant neues Antidiskriminierungsgesetz: Der öffentliche Dienst unter Generalverdacht
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Kritiker sprechen bereits von einem „Tollhaus“, das die Berliner Polizei bald sein könnte – denn für 2020 plant der Berliner grüne Justizsenator Dirk Behrendt ein neues „Landesantidiskriminierungsgesetz“, das für Polizisten – aber auch alle anderen öffentlichen Bediensteten – praktisch die Beweislast umkehrt. Sie müssen künftig im Zweifelsfall beweisen, daß sie nicht „rassistisch“ gehandelt haben. Mit dem neuen Gesetz will der grüne Justizsenator nicht nur bei der Polizei, sondern auch beim Jobcenter und allen Bezirks- und Bürgerämtern „Rassismus“ vorbeugen.

Im Gesetzentwurf ist ein Verbandsklagerecht vorgesehen. Damit können Verbände ähnlich der „Deutschen Umwelthilfe“ eine mögliche Diskriminierung gerichtsfest feststellen lassen. Auch Betroffene könnten mithilfe von Verbänden ihre Rechte durchsetzen.

Würde das Gesetz in Kraft treten, wie es geplant ist, könnten Bürger, die Teil einer Polizei-Maßnahme sind, Diskriminierungsvorwürfe erheben, ohne ihre Anschuldigungen beweisen zu müssen, erklärt die Personalvertretung der Mitarbeiter der Berliner Polizei, die als die „Unabhängige in der Polizei e.V.“ twittert. Der Gesamtpersonalrat der Polizei Berlin stellte sich am Dienstag einmütig gegen den Gesetzesentwurf.

„Das Gesetz könnte ‚erhebliche Auswirkungen auf das polizeiliche Handeln haben’“, teilte der Gesamtpersonalrat mit. „Besonders heikel ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Vermutungsregelung: Demnach müssen öffentliche Stellen wie die Polizei den erhobenen Diskriminierungsverdacht widerlegen.“

„Betrachtet man die Diskussionen um das sogenannte ,Racial Profiling‘ aus den letzten Jahren, schafft man mit diesem Gesetz eine Grundlage für Massenklagen … Es liegt in der Natur der Sache, daß sich Betroffene von polizeilichen Maßnahmen regelmäßig ungerecht behandelt fühlen“, argumentiert der Gesamtpersonalrat der Polizei.

Bodo Pfalzgraf, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), zeigte sich der „Berliner Zeitung“ gegenüber ebenfalls alles andere als begeistert: „Die Regierung kriegt bei der organisierten Kriminalität keine Beweislastumkehr hin, stellt jetzt aber den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht. Wenn sich bei Parkverstößen in Berlin alle Falschparker als Autofahrer diskriminiert fühlen, zeigt das die Gefahr dieses Gesetzes. Denn danach müßte die Behörde jeden Einzelfall als nicht diskriminierend begründen. Das frißt Arbeitskraft ohne Ende. Solche Beispiele finden sich in der gesamten Leistungsverwaltung. Immer wenn es um Geld oder lebensentscheidende Umstände geht. Der öffentliche Dienst jedenfalls hat eine solche Diskriminierung durch die Politik nicht verdient.“

Die Gewerkschaft wirft dem Berliner Senat mangelndes Vertrauen vor. DPolG-Chef Rainer Wendt erklärte: „Mit diesem Gesetzentwurf dokumentiert die rot-rot-grüne Regierung nicht nur ihre geballte Inkompetenz, wenn es um den Erhalt eines funktionierenden Staatswesens geht. Sie zeigt vor allem unverhohlen ihr Mißtrauen gegen die Beschäftigen der Polizei und ihr ausschließlich ideologisch motiviertes Regierungshandeln.“

Wendt ist deshalb ganz unverblümt und erklärte: „Die Hauptstadt wird zum Tollhaus, das überall in Deutschland und Europa nur noch ungläubiges Kopfschütteln auslösen wird. Jeder Tag dieser Koalition ist ein schlechter Tag für Berlin.“ (se)

5 Kommentare

  1. Olsen sagt:

    Diskriminiert werden nur Deutsche. Na Deutschland schafft sich halt ab.

  2. Max sagt:

    Ich denke, wer noch als Polizist im Strassendienst Verstand hat erkennt, dass er nicht mehr erwünscht ist. Flächendeckende Kündigungen sind übrigens das beste Mittel, diese Spinner machtlos zu machen.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Aufgabe der Polizei ist es, für Recht und Ordnung zu sorgen. Das können die Berliner Polizeikräfte aber nur, wenn dieses vom grünen Justizsenator geplante „Landesantidiskriminierungsgesetz“ nicht bei jedem Einsatz wie ein Damoklesschwert über ihren Köpfen schwebt. Gerade in Berlin gibt es unzählige Gewalttäter mit „südländischem Aussehen“. Theoretisch könnte nun – sollte dieses Gesetz in Kraft treten – jeder „südländisch“ aussehende oder farbige Tatverdächtige behaupten, seine Festnahme sei „rassistisch“ motiviert gewesen. Keine Polizei der Welt könnte unter solchen Bedingungen vernünftig arbeiten!

    Daß die Grünen eine Aversion gegen die deutsche Polizei haben, ist allseits bekannt, und das kommt auch immer wieder bei gewalttätigen – so gut wie ausschließlich linken – Demonstrationen zum Ausdruck (für sie geht die Gewalt stets von der Polizei, aber nie von den Demonstranten aus).

    Scharfe Kritik an diesem bescheuerten und völlig praxisfremden „Landesantidiskriminierungsgesetz“ kam bereits vom Gesamtbetriebsrat und von der Deutschen Polizeigewerkschaft, die mit der polizeilichen Praxis in Berlin bestens vertraut sind. Die Pflicht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin wäre es nun, seiner Polizei den Rücken zu stärken und dieses „Polizeidiskriminierungsgesetz“ aus der Welt zu schaffen! Ich frage mich allerdings, hat die deutsche Hauptstadt Berlin überhaupt noch einen Regierenden Bürgermeister?

  4. Pack sagt:

    Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient!

  5. Bürgerfreund sagt:

    Diese Stadt ist schon ein Tollhaus, aber es lässt sich garantiert noch toppen.

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