Tübingen. Ein Kopftuchverbot für Mädchen an Grundschulen, ähnlich wie im benachbarten Österreich, wäre auch in Deutschland rechtlich möglich. Zu dieser Einschätzung kommt der Tübinger Verfassungsrechtler Martin Nettesheim in einem Gutachten für die Frauenrechte-Organisation „Terre des Femmes“. Das Gutachten könnte die schon oft geführte Kopftuch-Debatte erneut aufflammen lassen.
In der 42-seitigen Stellungnahme argumentiert der Jurist für ein „Kinderkopftuch“-Verbot an Schulen für Mädchen unter 14. Dieses wäre seiner Ansicht nach sowohl vereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit als auch mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Nettesheim verweist auf Artikel 7 des Grundgesetzes, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, und darauf, daß Kinder „noch nicht die Reife haben, in Glaubens- und Weltanschauungsfragen selbstbestimmt entscheiden zu können“.
Ein Verbot, in der Schule bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine „religiös konnotierte Kopfbedeckung zu tragen“, ließe sich „als Maßnahme rechtfertigen, die der Verwirklichung der in Artikel 7 vorgezeichneten und vom Schulgesetzgeber ausgestalteten Erziehungs- und Bildungsziele dient. Es wäre auch verhältnismäßig“, schreibt der Verfassungsrechtler. Das Kopftuch sei ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit. „Derartige Bekleidung“ führe zu Segmentierung und Trennung, lasse gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen und führe gegebenenfalls auch zur sozialen Ausgrenzung und zur Diskriminierung. In der Schule geht es nach Ansicht von Nettesheim auch um „Erziehung zur Freiheit“.
Die Debatte über ein Kopftuchverbot war in Deutschland erst vor kurzem entbrannt, nachdem Österreichs Parlament Mitte Mai ein solches Verbot an Grundschulen beschlossen hatte. Eine Mehrheit der Bevölkerung (57 Prozent) hatte sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov für ein Verbot an Grundschulen auch in Deutschland ausgesprochen. (rk)
…wäre möglich… Einschätzung… Verfassungsrechtler…
Ja haben wir ein Gesetz oder nicht? Und bei manchen Menschen sind die Eierschalen noch mit 40 hinter den Ohren.