Berlin. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung: „Deutsche“ mit Doppelpaß, die sich künftig an Kampfhandlungen von Terroristen beteiligen, verlieren ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit den nun erfolgten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind auch Mehr- und Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. Die Neuregelung trat am 9. August in Kraft.
Die Bundesregierung schreibt dazu: „Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung konkret beteiligt, daß er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer terroristischen Vereinigung zugewandt hat.“
Daher wurde mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die „für Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend“ sein dürfte, argumentiert die Bundesregierung.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde gleichzeitig um eine Ausweitung der Anforderung zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ergänzt. Demnach scheitert künftig bei Fällen der Mehr- oder Vielehe der Antrag auf eine Einbürgerung automatisch. Sie wurde nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle ausgeweitet. Damit sind künftig vor allem die Mehr-/Vielehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. (rk)
Jetzt fehlt nur noch, die ganzen Sozialleistungen mit „deutschem Päss“ zu verknüpfen und für alle anderen nur Sachleistungen (mit Rechnung dafür an das Konsulat des Herkunftslandes).
Das würde mehr Leute vorm Ertrinken retten als Rackete und Co. aus dem Meer rausfischen können…
So lange die Sozialleistungen für die 2./3. und 4. Ehefrau nebst dem Kindergeld für die Kinder aus 4 Ehen weiter gezahlt werden, lachen uns die Ausländer trotzdem aus und wenn sie wüssten, wie hoch sie als „deutsche“ Bürger mit dem Anteil der gigantischen Staatsschulden belastet werden, verzichten die „lieben, ausländischen Mitbürger“ gerne auf die deutsche Staatsbürgerschaft