Teilsieg für die Identitären: Sparkasse darf Konto nicht kündigen

9. August 2019
Teilsieg für die Identitären: Sparkasse darf Konto nicht kündigen
National
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Foto: Symbolbild

Paderborn. Zumindest ein kleiner Sieg des Rechtsstaates: das Amtsgericht Paderborn hat jetzt entschieden, daß die Sparkasse Paderborn-Detmold das Konto der Identitären Bewegung (IB) nicht kündigen darf, nur weil der „Verfassungsschutz“ sie als „rechtsextremistisch“ einstuft. „Die Kündigung des Kontos der Identitären Bewegung war nicht rechtmäßig, weil der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber es kein Vereinsverbot gibt“, sagte der Direkter des Amtsgerichts, Günther Köhne.

Zudem habe die IB nachweisen können, daß es ihr nicht möglich sei, bei anderen Banken ein Konto einzurichten, so Köhne weiter. Daher dürfe sich die Sparkasse bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht von ihrem Kunden trennen. Einen Termin für die Verhandlung vor dem Landgericht gibt es noch nicht.

Der Sparkasse sei es nicht gelungen, zu beweisen, daß andere Kunden die Bank verlassen würden, sollte die Geschäftsbeziehung zur IB bekannt werden. Das Kreditinstitut hatte das Konto zum 1. Oktober gekündigt. Kontokündigungen sind ein beliebtes Druckmittel der Etablierten im ausufernden „Kampf gegen Rechts“. (rk)

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