Berlin. Die Polizei soll nach Plänen des Bundesjustizministeriums künftig Täterspuren genauer als bisher auswerten dürfen. Wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, soll es Fahndern in Zukunft erlaubt sein, aus DNS-Tests auch die Farbe von Augen, Haar und Haut abzulesen.
„Wörtlich heißt es in dem Gesetzentwurf: „Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers erlauben.“ Die Erkenntnisse aus diesen erweiterten Untersuchungen seien „grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“. Gleichwohl stelle eine solche DNS-Fahndung einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“. Dieser sei aber „in den konkreten Ausgestaltungen verhältnismäßig“.
Bisher dürfen Ermittler mittels eines DNS-Tests lediglich das Geschlecht erfassen oder einen Abgleich der Spuren mit einer polizeilichen Datenbank vornehmen. Weiterhin verboten bleiben soll gemäß dem Referatsentwurf die Auswertung der „biogeographischen Herkunft“ eines gesuchten Verdächtigen. Medizinisch sei es zwar möglich, die Herkunftsregion einer unbekannten Person zu bestimmen, Ermittlern solle dieses Instrument jedoch nicht erlaubt werden.
Eine deutschlandweite Debatte über die medizinischen und die rechtlich erlaubten Möglichkeiten von DNS-Auswertungen hatte es vor drei Jahren im Fall Maria L. in Freiburg gegeben. Die junge Frau war von einem Asylbewerber vergewaltigt und ermordet worden. Die Polizei sicherte DNS-Material, das sie jedoch nicht vollständig auswerten durfte, auch wenn dies zur zügigeren Aufklärung des Falls hätte beitragen können. (rk)
Das wurde auch Zeit und geht noch nicht weit genug. Einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte sehe ich da nicht, schließlich sind die so gewonnenen Daten weit ungenauer als jedes Phantombild.