Asylanträge vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt: Nordirak ist wieder sicher

5. August 2019
Asylanträge vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht abgelehnt: Nordirak ist wieder sicher
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht sieht keine Gefahr einer massenhaften Verfolgung von Jesiden im Nordirak mehr. Das Gericht in Lüneburg lehnte deshalb jetzt die Asylanträge eines irakischen Jesiden und seiner Schwester ab. Eine Gruppenverfolgung von Jesiden im Schindschar-Gebirge sei nicht mehr „hinreichend wahrscheinlich“, nachdem die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) dort verdrängt worden sei, hieß es zur Begründung. (Az. 9 LB 133/19 und 9 LB 148/19)

IS-Terroristen hatten im August 2014 mehr als 10.000 Angehörige der Jesiden-Minderheit im Sindschar-Gebirge eingekesselt. Sie nahmen Tausende jesidische Frauen und Kinder gefangen und versklavten sie. Tausende Männer wurden getötet.

Die jesidische Gemeinde in Niedersachsen will am Samstag an das Massaker vor fünf Jahren erinnern und sich für die Aufnahme in Deutschland bedanken. Die Gedenkveranstaltung finde in der Christuskirche in Hannover statt, teilte der Landesverband der Jesiden in Oldenburg mit.

Vor fünf Jahren wurden Tausende jesidische Frauen im Nordirak von Terroristen versklavt, ihre Männer ermordet. Deutschland nahm viele Flüchtlinge auf. Doch zum Jahrestag der Massaker halten Gerichte die Region wieder für sicher.

Seit der Verschleppung der Frauen sind nach offiziellen Angaben vom April 3425 Menschen aus der Gewalt des IS befreit worden. Das Schicksal von knapp 3000 Frauen ist noch unklar. Die größte Exil-Gemeinschaft der Jesiden befindet sich in Deutschland. Hier leben zwischen 50.000 und 90.000 Jesiden, überwiegend in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. (mü)

Ein Kommentar

  1. Werner Schauerte-Liebich sagt:

    Welch ein Wunder; es gibt Juristen, die noch einen Arsch in der Hose haben

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