Sippenhaft in der Waldorfschule: Berliner Privatschule darf Kind eines AfD-Politikers ablehnen

28. März 2019
Sippenhaft in der Waldorfschule: Berliner Privatschule darf Kind eines AfD-Politikers ablehnen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eine Waldorfschule in Berlin hat im vergangenen Jahr ein Kind eines AfD-Abgeordneten abgelehnt. Die Meldung darüber machte bundesweit Schlagzeilen. Selbst die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sah das trotz des Privilegs von Privatschulen äußerst kritisch: „Ich halte es für sehr problematisch, dass ein Kind für das politische Engagement seiner Eltern verantwortlich gemacht wird. Es geht im Schulsystem darum, dass sich Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln können.“ Nicht nur sie vermutete einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Doch eine interne Prüfung durch die Schulverwaltung hält das Vorgehen für rechtmäßig. Ihr zufolge dürfen Privatschulen bei der Auswahl der Schülern die politische Gesinnung der Eltern zum Kriterium nehmen. Damit liege kein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote im Landesschulgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor.

Und das trotz der damaligen Warnung von Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, vor „Sippenhaft für Kinder wegen der politischen Gesinnung ihrer Eltern“. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski hält das für einen „Skandal“ und kündigte an, das Gutachten prüfen zu wollen. „So eine Auslegung entspricht nicht unserer Rechtssicht, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz.“ Eine derartige „Rechtsbeugung“ wolle die Fraktion nicht hinnehmen. (tw)

 

Bildquelle: Pixabay

Ein Kommentar

  1. Eidgenosse sagt:

    Wen interessiert das Grundgesetz noch? Die herrschende Clique schon lange nicht mehr und daher haben wir auch bereits DDR 2.0. Wem fällt das auf? Der Masse offensichtlich immer noch nicht.

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