Berlin. Dem Verein „Attac“ wurde vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Grund ist, daß der Verein die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung „im Sinne eigener Auffassungen“ beeinflussen will. Das erklärte das Gericht am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz. Die Richter sind der Auffassung, „Attac“ habe die Ebene der politischen Bildung verlassen.
Statt dessen erwecke der Verein den Eindruck, eine Institution mit allgemeinpolitischem Mandat zu sein. „Politische Bildungsarbeit setzt aber ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“, erklären die Finanzjuristen. Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit zieht sich schon lange, bereits 2014 hatte das Finanzamt in Frankfurt dem „Attac“-Trägerverein für die Jahre 2010 bis 2012 die Gemeinnützigkeit entzogen. Dieser wiederum klagte gegen die Entscheidung mit dem Erfolg, daß ihm das hessische Finanzgericht 2016 in erster Instanz recht gab. Diese Entscheidung wurde nun wiederum kassiert.
Nun muß noch das Finanzgericht Hessen entscheiden, ob die Kampagnen dem Verein oder „Attac“-Aktivisten zuzuordnen sind. Zudem könnte der Verein noch Verfassungsbeschwerde einlegen. (tw)