AfD klagt gegen Bundesamt für Verfassungsschutz: „Prüffall“-Einstufung geht vor Gericht

8. Februar 2019
AfD klagt gegen Bundesamt für Verfassungsschutz: „Prüffall“-Einstufung geht vor Gericht
National
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Foto: Symbolbild

Köln. Die AfD geht nun gerichtlich gegen die umstrittene Einstufung als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor. Auf 97 Seiten wird eine einstweilige Anordnung gefordert, wonach das BfV bei jeder Wiederholung dieser Formulierung ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro zu zahlen hat. Die Partei begründet dies damit, daß durch die Einschätzung als „Prüffall“ noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei und es dem Verfassungsschutz daher an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“ fehle. Diese Mitteilung erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“. Es würde die Partei daran behindern, am politischen Geschehen teilzunehmen und ihr Nachteile im Werben um Stimmen, Mitglieder und Spenden entstehen.

„Auch wenn wir grundsätzlich nur mit äußerster Zurückhaltung öffentlich über Prüffälle berichten, erfolgt daher hier die Klarstellung, daß die vorliegenden Anhaltspunkte mit Blick auf die Partei als Ganzes noch nicht hinreichend verdichtet sind, um die Schwelle zum Beobachtungsobjekt zu überschreiten“, begründete Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang die Entscheidung in einer öffentlichen Pressekonferenz am 15. Januar.

Unmittelbar daraufhin wurden bereits juristische Schritte durch die AfD angekündigt. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde vom BfV abgelehnt. Daher nun die Klage, zu der seitens der AfD ergänzend erklärt wird: „Durch die öffentliche Einordnung bzw. Bezeichnung als Prüffall durch den Staat hat dieser den öffentlichen Diskurs in ungerechtfertigter Weise mitgestaltet und die Antragstellerin politisch in einer demokratiefeindlichen Ecke positioniert, die ihren Grundsätzen widerspricht.“ Zudem gebe das BfV selber zu, nicht über gesicherte Fakten zu verfügen, sondern weiter prüfen zu müssen. (tw)

2 Kommentare

  1. Dr. W. Schauerte sagt:

    Bei der tendenziösen Juristerei wundert einen nichts mehr in der BRD. Hast Du eine andere Meinung, wirst Du von rot-rot-grün zur Hexenverbrennung frei gegeben

  2. rb sagt:

    Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ist CDU-Mitglied – noch weitere Fragen?

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