Niedersachsen: Staatsgerichtshof weist AfD-Klage auf Sitz im Gedenkstätten-Rat ab

18. Januar 2019
Niedersachsen: Staatsgerichtshof weist AfD-Klage auf Sitz im Gedenkstätten-Rat ab
National
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Foto: Symbolbild

Hannover. Eine Klage der AfD-Fraktion haben die Richter des Niedersächsischen Staatsgerichtshof als unbegründet und unzulässig zurückgewiesen. Die AfD hatte dagegen geklagt, aus dem Stiftungsrat niedersächsischer Gedenkstätten ausgeschlossen worden zu sein. Dadurch sah die Fraktion ihr Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit als Oppositionspartei verletzt. Die Richter begründeten ihre Ansicht damit, daß es sich beim Stiftungsrat nicht um ein parlamentarisches Gremium handle. Nur weil darin auch Mitglieder des Landtags vertreten seien, müsse der Stiftungsrat nicht wie die Parlamentsausschüsse alle im Landtag vertretenen Fraktionen abbilden.

Eine Berufung ist nicht möglich. „Grundsätzlich ist ein Urteil eines höchsten Gerichts zu akzeptieren“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Klaus Wichmann. Allerdings kritisierte er, das Gericht habe sich davor gedrückt, den Anspruch seiner Fraktion auf Chancengleichheit in der Öffentlichkeit näher zu definieren. Nach seiner Ansicht könne es sich nicht allein auf das öffentliche Wirken seiner Partei im Parlament beziehen. (tw)

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