Belgien unterliegt im Streit um das Kopftuch: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Muslima recht

19. September 2018
Belgien unterliegt im Streit um das Kopftuch: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof gibt Muslima recht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Im Streit um europäische oder islamische Werte ist Europa wieder einmal eingeknickt. Jetzt konnte sich eine muslimische Frau gegen den Staat Belgien durchsetzen, der ihr das Betreten eines Gerichtsgebäudes mit Kopftuch zunächst verwehrt hatte. Konkret ging es um den Prozeß um den gewaltsamen Tod des Bruders der Klägerin – das Gerichtspersonal hatte die Frau darauf hingewiesen, daß sie den Gerichtssaal nur ohne ihr Kopftuch betreten dürfe.

Doch mit dieser Entscheidung hat Belgien – nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg – die „Menschenrechte“ der Klägerin verletzt (Beschwerdenummer 3413/09).

Der Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, sei in diesem Fall verletzt worden, befand der Gerichtshof. Belgien muß der Frau nun außerdem 1000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Beschwert hatte sich eine 1986 in Belgien geborene Frau. Sie hatte sich bei dem fraglichen Prozeß um den Tod ihres Bruders geweigert, das Kopftuch abzunehmen. Die Frau sah darin ihr Recht auf Religionsfreiheit verletzt. (mü)

 

11 Kommentare

  1. cui bono? sagt:

    „eine 1986 in Belgien geborene Frau“ – in mehr als 30 Jahren nicht intergriert, Bruder kriminell…

    Im Koran steht nichts vom Kopftuch, Burka oder ähnlichem (deshalb ist es auch vom Land zu Land unterschiedlich, was sich alte Männer als „anständige Kleidung“ für ihr Besitz vorstellen.

    Das ganze Theather mit dem Kopftuch etc. ist eine Machtprobe solcher ungebildeten Weibern bzw. ihrer Sippe gegen westliche Bräuche und Kultur.
    Sonst ist es nur „Dirndl“ von Orient und Religion ist da nur als Grund vorgeschoben. Und hirnlose RichterInnen fallen darauf noch ein…

  2. Drachentöter sagt:

    Tja selbst Schuld. Wer so einem Gerichtsspruch von einem nicht legitimierten Verein annimmt muss sich nicht wundern

  3. Bernd Sydow sagt:

    Man müßte von einem Richter eines oberen europäischen Gerichts eigentlich erwarten können, daß ihm der Unterschied zwischen Religion und kultureller Tradition bekannt ist. Zwar habe ich den Koran nicht gelesen, aber ich bezweifele, daß darin „muslimische Frauen müssen Kopftuch tragen“ geschrieben steht. Aber selbst wenn es so wäre, kann das doch nicht heißen, daß die Zurschaustellung der eigenen (islamischen) Religion oder kulturellen Tradition über dem Hausrecht bzw. der Hausordnung einer behördlichen Institution – hier eines belgischen Gerichts – steht.

    Allzu oft ist beim muslimischen Kopftuch (und seiner extremeren Varianten) das Argument der Religionsfreiheit nur vorgeschoben, in Wahrheit soll es eine gewisse Verachtung für die westliche Lebensweise ausdrücken. Darüberhinaus ist im Islam das Kopftuch auch ein Symbol für die Unterdrückung der Frau, was in westlichen Medien aus Feigheit allerdings nicht thematisiert wird – ganz im Gegenteil bspw. zum sogenannten „Sexismus“.

    Die EU-europäischen Höchstgerichte – und nicht nur sie – sollten alsbald eine Entscheidung fällen: Soll Europa christlich-abendländisch bleiben oder soll es islamisch werden?

    • Bernd Sydow sagt:

      Zu obigem Artikel paßt eine Meldung, die ich vor geraumer Zeit in einer Berliner Lokalzeitung gefunden habe:

      Eine größere Gruppe „gläubiger“ Muslime versammelte sich mitten auf der Fahrbahn einer stark frequentierten Hauptstraße in einem der Berliner Multi-Kulti-Bezirke zum Gebet; ob mit oder ohne polizeilicher Genehmigung weiß ich nicht mehr.

      Jedenfalls wurde der gesamte Autoverkehr blockiert, es kam zu einem Verkehrschaos. Autofahrer, die sich bei der Polizei beschwerten, bekamen zu hören „In Deutschland gilt Religionsfreiheit“ (sinngemäß).

    • Bernd Sydow sagt:

      Korrektur (2. Absatz): Darüberhinaus ist im Islam das Kopftuch ein Zeichen für die Fügsamkeit der Frau unter die Dominanz des Mannes, im Westen hingegen ist es ein Symbol für die (tatsächliche) Unterdrückung der Frau, was in westlichen (Mainstream-)Medien aus Feig- und Devotheit allerdings nicht thematisiert wird – ganz im Gegenteil zu feministischen Aufgeregtheiten.

  4. Mike Hunter sagt:

    Der EuGMR gehört sofort abgeschafft, ebenso der EuGH. Diese Institutionen setzen sich über den Kopf der Souveräne, nämlich des Wahlvolkes, einfach so und ungestraft hinweg. Und wir zahlen für diese Saftläden auch noch. Alle, nach derzeitiger Leseart „Rechten Parteien“ müssen sich verbünden und Europa den jeweiligen Ureinwohnern zurückgeben. UNO und EU mit allen Unterorganisationen gehören dicht gemacht. Sofort und ohne Diskussion, denn sie sind rechtswidrig eingesetzt worden.

  5. Olsen sagt:

    Europa schafft sich ab! Aber es wird böse enden, denn vernünftige, normale Menschen nehmen das nicht hin.

  6. Claus sagt:

    Gib ihnen den kleinen Finger und sie nehmen sich die ganze Hand.

  7. Wolfgang Schlichting sagt:

    Laut den meisten Regenten der EU Staaten (Ausnahme die VISEGRAD Staaten)gehört der Islam zu Europa, oder präzise ausgedrückt, dem Islam gehört Europa, als Frage bleibt lediglich offen, ab wann europäische Frauen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, ein Kopftuch tragen müssen.

  8. Dr. W. Schauerte sagt:

    So wird Schritt um Schritte aus der abendländischen Kultur eine islamistische Repressionsregime zugelassen. Wie eingeschüchtert sind die sogenannten Richter, die unsere Länder ans Messer liefern

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