Graz. Es war offenbar doch nur Theaterdonner – der Prozeß gegen führende Mitglieder der Identitären Bewegung (IB) in Graz endete jetzt mit Freisprüchen in den wichtigsten Anklagepunkten. Alle 17 Angeklagten wurden von den Vorwürfen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und „Verhetzung“ (entspricht dem bundesdeutschen Straftatbestand „Volksverhetzung“) freigesprochen.
Nur zwei Angeklagte wurden wegen Sachbeschädigung verurteilt sowie einer der beiden zusätzlich wegen Nötigung und Körperverletzung. Zur Sachbeschädigung kam es bei einer Aktion in Maria Lankowitz, wobei Schriftzüge auf den Boden gesprüht wurden. Deren Entfernung habe die Gemeinde 400 bis 500 Euro gekostet.
Eine Nötigung und Körperverletzung erkannte der Richter bei einer Aktion an der Universität Klagenfurt darin, daß ein Aktivist dem Rektor leicht in den Bauch geschlagen haben soll, nachdem der Rektor ihn festgehalten habe. Die beiden Identitären wurden jeweils zu Geldstrafen von 240 und 720 Euro verurteilt. (mü)