Neue Repressalie gegen Marine Le Pen: EuGH bestätigt Rückforderung des Europaparlaments

20. Juni 2018
Neue Repressalie gegen Marine Le Pen: EuGH bestätigt Rückforderung des Europaparlaments
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Beobachter sehen darin mehr als einen Verwaltungsakt: die Vorsitzende des früheren Front National (FN), Marine Le Pen, soll rund 300.000 Euro an das Europaparlament zurückzahlen. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil die Klage der vormaligen Europaabgeordneten gegen einen Rückforderungsbeschluß des Parlaments zurück. Es geht um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung von Assistenten.

Konkret wird Marine Le Pen verurteilt, einen Betrag von 298.497,87 Euro an das Europaparlament zurückzuerstatten. Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge für die während dieser Zeit von Le Pen eingestellte Mitarbeiterin. Das Europaparlament hatte Le Pen vorgeworfen, keinen Nachweis dafür erbracht zu haben, daß die von der örtlichen Assistentin ausgeübte Tätigkeit effektiv, unmittelbar und ausschließlich an ihr Mandat geknüpft war. Le Pen hatte beim Europäischen Gerichtshof Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluß des Parlaments eingelegt. Der EuGH wies die Klage ab und bestätigte den Rückforderungsbeschluß des Europaparlaments.

Marine Le Pen war letztes Jahr auch Kandidatin des Front National bei den Präsidentschaftswahlen. Als Frontfrau der französischen Rechten sieht sie sich regelmäßig juristischen Nachstellungen ausgesetzt. (mü)

3 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Der Vorgang ist vergleichsweise harmlos, vergleicht man ihn mit der Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Dass von den korrupten Euro-Richtern nichts anderes zu erwarten war – wen wunderts? Meinungen zur öffentlich fixierten Geschichtsdarstellung können wie wir wissen den „Meinungsfreien“ ins Gefängnis bringen – wie früher nur in China oder der Sowjetunion und natürlich im Merkels Staat der DDR. Daher ist es notwendig, dass wie in Italien der alte Mist ausgeräumt wird – total und radikal. Anders geht es nicht.

  2. Berthold Sonnemann sagt:

    UN-Völkerrecht ist Völker-UN-Recht. Die UNO hat den Staaten der Völker das Recht auf je volksgemäßes gesamtgemeinschaftliches Wirken verboten. Die Staaten müssen – siehe Verfassungstexte – Fremdlinge und Stammesgeschwister „gleich“ behandeln. Obendrein benutzen die UNO und die US-Regierungen etwa die „Menschenrechte“ zum Kriegführen an den Parlamenten vorbei, wie der langjährige US-Kongress-Abgeordnete Ron Paul in einem Buch darlegt.

    • Bernd Sydow sagt:

      Es trifft zu, daß die sogenannten „Menschenrechte“ häufig von UNO und US-Regierungen dazu mißbraucht werden, sich in die inneren Angelegenheiten souveräner Staaten einzumischen. Aber obiger Artikel betrifft nicht die UNO bzw. die US-Regierungen, sondern die Europäische Union.

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