Wien. Um dem häufigen Medien-Aufschrei künftig vorzubeugen, wenn Asylanten abgeschoben werden, hat der österreichische Innenminister Kickl (FPÖ) jetzt eine Neuregelung auf den Weg gebracht, der zufolge die Regierung bei künftigen Abschiebungen auch nähere Informationen zur Begründung ihrer Entscheidung veröffentlichen kann. Ein diesbezüglicher Antrag Kickls wurde jetzt vom Ministerrat beschlossen.
Bisher durfte das zuständige österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bei Asylverfahren keine „verfahrensbezogenen Informationen“ an die Öffentlichkeit geben und konnte sich daher auch gegen mediale Vorwürfe nicht wehren. „Insbesondere konnte konkreten, unsachlichen Vorwürfen in der Öffentlichkeit nicht entgegengetreten werden“, argumentiert das Innenministerium in einer Pressemitteilung. Durch die Neuregelung werde nun die Möglichkeit geschaffen, sachliche Informationen zu veröffentlichen und so ungerechtfertigten Vorwürfen entgegenzutreten, heißt es.
Konkret bedeutet das: wird ein Asylwerber etwa abgeschoben, weil er eine Straftat begangen hat, so war es dem BFA bislang nicht möglich, die Abschiebung im Falle eines öffentlichen Protests damit zu begründen. Nach der Gesetzesänderung ist das nun erlaubt – vorausgesetzt, es besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an sachlichen Informationen und keine Gefährdung der Rechte des Betroffenen oder der behördlichen Ermittlungen. (mü)
„… vorausgesetzt, es besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an sachlichen Informationen …“. Vorausgesetzt? Ich denke mal, die Öffentlichkeit hat grundsätzlich ein Interesse an sachlichen Informationen, sie dürstet förmlich danach. Um so mehr, als auch in Österreich die meinungsbildenden Medien es mit einer umfassenden, politisch neutralen Berichterstattung nicht so genau nehmen.
Und damit diese „sachlichen Informationen“ auch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreichen, wären die allabendlichen Hauptnachrichten im österreichischen öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen dafür sicherlich besonders geeignet.