Chemnitz. „Ein unfassbar brutales Verbrechen erschüttert Chemnitz!
Der 18jährige Gewaltverbrecher aus Syrien kam vor drei Jahren als „Schutzsuchender“ in die Bundesrepublik Deutschland, wo er als anerkannter Asylbewerber in Chemnitz wohnhaft wurde.
Die Ereignisse der Schreckenstat von Chemnitz sollten eine Mahnung sein: der syrische Triebtäter lernte kürzlich über „Facebook“ eine 15jährige Deutsche kennen. „Am Samstag kam es mit der Internet-Bekanntschaft zum ersten Treffen“, sagte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart gegenüber „BILD“. Gegen 13.30 Uhr zerrte der Syrer das 15jährige Mädchen mit Gewalt in den Keller des von ihm bewohnten Hauses, dort fiel er über sie her und vergewaltigte sie so brutal, daß die junge Deutsche schwerst verletzt wurde und anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert und operiert werden mußte. Der feige Täter ließ das Opfer liegen und flüchtete.
Mit Not schleppte sich die 15jährige in ihr Wohnheim zurück, von wo aus sie in das Krankenhaus gebracht wurde. Die Verletzungen war derart gravierend, daß das Opfer erst am Sonntag vernehmungsfähig war. Die dann getätigten Aussagen führten zur Verhaftung des ausländischen Gewalt- und Sexualtäters: „Er wurde in seiner Wohnung festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ“, berichtete die Oberstaatsanwältin weiter. (se)
Schon wieder ein bedauerlicher „Einzelfall“, bedauerlich natürlich nur für den erwischten Täter, der sich keiner Schuld bewusst sein kann, weil er sich
konform zu den Suren des Koran und den Statuten der Scharia verhalten und eine Ungläubige so behandelt hat, wie es ihm von seinem Glauben vorgeschrieben wird und da ihm sogar von der deutschen Bundeskanzlerin bestätigt wurde, dass sein Glauben zu Deutschland gehört, hat er aus Sicht des Islam keine Straftat begangen.