Wiesbaden. Ab dem 25. Mai erhält das Bundeskriminalamt (BKA) im Zuge des reformierten BKA-Gesetzes Zugriff auf alle Fluggastdaten in Deutschland. Besonders im Fokus stehen dabei die bei der Buchung verarbeiteten Anaben im sogenannten „Personal Name Record“ (PNR), die fünf Jahre lang gespeichert werden. In dem PNR jedes Fluggastes „sind neben Name, Sitzplatz, E-Mail, Telefonnumern und der Reiseroute, Hotels und Mietwagen auch die Bezahlung, die Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen, etwaige Reisebegleiter, Sonderwünsche beim Essen und andere Angaben in insgesamt bis zu 300 Positionen gespeichert“, berichtet die „Flug Revue“ in ihrer aktuellen Ausgabe.
Mit der neuen Regelung soll die Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten erleichtert werden. Die Daten werden künftig bei sämtlichen Flügen in der Fluggastdatenzentralstelle des BKA gespeichert, das die Fluggastdaten mit anderen Daten abgleichen und mit europäischen Staaten austauschen darf. Obwohl die EU nur die Speicherung der Daten der Flüge von Orten in der EU zu Orten außerhalb der EU verlangt, speichert Deutschland künftig sämtliche Flüge, unabhängig von Abflug- oder Zielort.