Regensburg. Die Behördenleiter der Staatsanwaltschaften wurden vom bayerischen Justizminister dazu aufgefordert, die Gesetze auch bei Asylbewerbern anzuwenden. Dabei wies er vor allem auf die konsequente Beantragung von Untersuchungshaft bei Tatverdächtigen hin. Dabei „erfolgte eine Sensibilisierung der Praxis dafür, dass bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen konsequent vom gesetzlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen sei, was etwa die Beantragung von Untersuchungshaft anbetrifft“, so ein Sprecher gegenüber dem „Wochenblatt“.
Konkrete Vorgaben durch das Staatsministerium der Justiz „wurden in diesem Zusammenhang nicht gemacht.“ Konkrete Zahlen zum Thema Asylbewerberkriminalität könne das Ministerium nicht liefern, allein im Landkreis Regensburg wurde bereits gegen 50 Asylbewerber wegen Sexual- oder Gewaltdelikten ermittelt.
Das wäre aber neu, wenn Hintergründe auch in Haft kämen …
Schau an: Der bayerische Justizminister hat offensichtlich begründete Indizien dafür, dass die Staatsanwaltschaften in Bayern bei Asylbewerbern geltendes Recht – quasi systematisch – fehlerhaft (rechtsbeugend??) anwenden.
Wer wäre da sonst drauf gekommen?