Leipzig. Auch weiterhin wird es bei der Altersfeststellung minderjähriger Asylbewerber Rechtsunsicherheit geben. Das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht hat den Ausgangsfall eines 15- beziehungsweise über 18-jährigen Afghanen nicht entschieden, da sich dieser aus Fristgründen bereits erledigt hätte. „Der 5. Senat hat festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der angeblich Minderjährige hatte gegen eine Entscheidung des Jugendamts Münchens geklagt, das ihn nach einer Augenscheinnahme für älter als 18 einschätzte. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gaben der Klage statt.
Das Oberverwaltungsgericht hingegen entschied, daß hinsichtlich der Altersfeststellung mutmaßlich minderjähriger Asylbewerber in Zweifelsfällen eine ärztliche Altersfeststellung immer zwingend nötig sei. Ausnahmen seien nur dann zulässig, wenn „über jeden vernünftigen Zweifel erhabene Fälle“ von Minderjährigkeit vorlägen. Auch dieses Urteil bleibt mit der Einstellung des Bundesverwaltungsgerichts unkommentiert.
Wer glaubt, das passiert alles rein zufällig, schläft immer noch!