Rechtswidrige Praxis des Kirchenasyls: Unionspolitiker nehmen AfD-Kritik auf

3. April 2018
Rechtswidrige Praxis des Kirchenasyls: Unionspolitiker nehmen AfD-Kritik auf
National
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Foto: Symbolbild

Während die AfD bereits seit längerer Zeit die rechtswidrige Praxis des Kirchenasyls anprangert, zieht nun auch die Union zögerlich nach. In der „Welt am Sonntag“ betonte Unions-Fraktionschef  Volker Kauder, in Deutschland müsse das staatliche Recht gelten. „Das müssen auch die Mitglieder der Kirchen akzeptieren.“ Waren es im November 2017 noch 350 Fälle mit 530 Personen, denen Kirchenasyl gewährt wurde, waren es im März dieses Jahres bereits 414 Fälle, die 611 Personen betrafen. Für diese Fälle von Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Behörden dulden dieses Vorgehen aber.

Neben Kauder üben auch weitere Unions-Politiker Kritik. Trotz der Einigung „auf einen besonders sensiblen Umgang mit dem Instrument “ durch die beiden großen Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Februar 2015 erwecke „die Praxis in der jüngeren Vergangenheit nicht nur in Schleswig-Holstein den Eindruck, daß dies nicht von allen Gemeinden verinnerlicht wurde“, sagte Hans-Joachim Grote (CDU), Innenminister Schleswig-Holsteins, der „Welt“. Die Vereinbarung über einen zurückhaltenden Umgang mit dem Kirchenasyl sei „in der Praxis wieder mit Leben zu füllen“. Dies sei „auch die Ausrichtung der laufenden Vorbereitung der anstehenden Gespräche mit den Kirchen“.

Auf Antrag Schleswig-Holsteins beschloß die Länder-Innenministerkonferenz im Dezember 2017 angesichts des starken Fallzuwachses die Neuaufnahme solcher Gespräche. Auch in Schleswig-Holstein waren dem Initiativen aus der AfD-Landtagsfraktion vorausgegangen.

6 Kommentare

  1. Belsazar sagt:

    Paul Buchfeld, zumindest sollte die beherbergende Organisation für lebenslange Versorgung geradestehen.

  2. Bernd Sydow sagt:

    In einem demokratischen Rechtsstaat wie dem unsrigen hat das Kirchenasyl meiner Ansicht nach grundsätzlich keine Daseinsberechtigung mehr. Jeder vom BAMF abgelehnte Asylbewerber hat die Möglichkeit, vor einem deutschen Verwaltungsgericht gegen seinen Ablehnungsbescheid zu klagen. Und selbst wenn das endgültige Urteil, bis zu dem etliche Monate vergehen können, diesen Bescheid bestätigt, gäbe es auch ohne Kirchenasyl noch „Tricks“, der Abschiebung bzw. Zwangsrückführung zu entgehen.

    Im übrigen werden die beiden Amtskirchen durch die Kirchensteuern, die bekanntlich der Staat eintreibt, großzügig finanziert. Ohne selbige wäre es um deren Pastoren und Funktionäre schlecht bestellt. Schon allein das begründet die Pflicht der Kirchen, sich an die staatlichen Gesetze und Beschlüsse zu halten.

  3. Rubika sagt:

    Die Kirchen sind längst nicht mehr Vermittler des christlichen Glaubens, auf den unsere westliche Kultur gründet. Angefangen von diesem „Papst“, der von sich selbst sagt, er sei „kein Theologe“, der sich wohl mehr als NGO versteht und schon zu einer Ikone linker Ideologen verkommen ist. Das alles setzt sich in den Kir hengemeinden fort – unterstützt von noch viel zu vielen Kirchensteuerzahlern…

  4. Die Pfaffen sind es, die unser Volk Tag für Tag verraten. Vom Papst angefangen, der ins Gefängnis geht, um Moslems die Füße zu waschen und zu küssen. Die Außenwirkung dieser Unterwerfungsgeste scheint er nicht bedacht, oder bewußt in Kauf genommen zu haben. Dann ist sein Verbrechen gegenüber „seinem Kirchenvolk“ noch größer …!!!

  5. famd sagt:

    Das ist nur der sichtbare Teil des Eisberges. Man solle mal tiefer tauchen, dann sieht man auch wie verheerend die Kirche sich der Schlepperei bzw. Beihilfe zur illegalen Einreise beteiligt, mit Personal unterstützt und Gelder zur Verfügung stellt oder zweckentfremdet. Da stecken alle mit drin Reedereien, Küstenwachen, Rotes-Kreuz, christliche Jugendorganisationen und vor allem diese vielen Diakonien.

  6. Paul Buchfeld sagt:

    Auch Pastoren und Kirchenfunktionäre haben sich nach dem Gesetz zu halten.
    Grundsätzlich ist der Aufenthalt eines illegalen Einwanderers ab dem Zeitpunkt, ab dem sein Asylantrag abgelehnt wurde, seine Aufenthaltsgenehmigung abläuft, keine Duldung vorliegt oder bereits eine Ausreise angeordnet wurde, rechtswidrig. Und grundsätzlich macht sich jeder, der diese rechtswidrige Handlung unterstützt, der Beihilfe oder Anstiftung einer Straftat nach § 96 AufenthG schuldig. Aus diesem Grund sollten Kirchen sowie kirchliche Einrichtungen wie Wohnungen in denen sich die Ausreisepflichtigen illegal aufhalten auch behördlich geräumt werden.

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