Die EU läßt zensieren: Ab 2020 können Internetseiten gesperrt werden – aus Verbraucherschutzgründen

1. April 2018
Die EU läßt zensieren: Ab 2020 können Internetseiten gesperrt werden – aus Verbraucherschutzgründen
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Die EU setzt auf Zensur. Dazu wird sie ab 2020 auch verstärkt Internetseiten in den Mitgliedsländern einfach sperren lassen können. Dafür sollen Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt zuständig sein. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin vom 21. März an die Bundesregierung hervor.

Dahinter steht laut der Auskunft der Bundesregierung die sogenannte CPC-Verordnung (Consumer Protection Cooperation) der EU zum Verbraucherschutz Nr. 2006/2004. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMJV) fungiert darin als zentraler Anlaufpunkt.

Aber neben dem Luftfahrt-Bundesamt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dem Eisenbahn-Bundesamt und verschiedenen Landesbehörden sind dann auch private Einrichtungen wie die Verbraucherzentralen jene Behörden, die Webseiten zensieren und als letztes Mittel sperren können – ohne die Zustimmung eines Richters.

Offiziell will die EU will mit der CPC-Verordnung gegen Fake-Shops und betrügerische Onlineshops vorgehen. Statt jedoch nur die entsprechenden Inhalte auf der jeweiligen Webseite zu löschen, konstruierte die EU in der aktuellen Fassung der Verordnung das Sperren von Webseiten ohne Gerichtsbeschluß.

Die Verbraucherschützer sollen dazu auch Zugriff auf die Personendaten der Website-Eigentümer erhalten und Domains beschlagnahmen können. Nach dem bisherigen Urheberrecht ist so etwas undenkbar. (mü)

Ein Kommentar

  1. bob dill sagt:

    scheis auf den verbraucherschutz

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