Flüchtlingsansturm: Staatsrechtler plädiert für Asylrechtsänderung, und kritisiert Bundesregierung massiv

26. Februar 2018
Flüchtlingsansturm: Staatsrechtler plädiert für Asylrechtsänderung, und kritisiert Bundesregierung massiv
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz hat der Staatsrechtler Rupert Scholz gefordert. In einem Beitrag für „Die Welt“ schrieb Scholz, daß die derzeitige Regelung, nach der Asyl ein stets einklagbares Grundrecht ist, nicht länger hinnehmbar sei. Das Asylrecht gehöre dahingehend geändert, daß nicht länger ein subjektiver Rechtsanspruch, sondern eine objektiv-rechtliche Regelung bestehen müsse. Das könnte beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ im Grundgesetz in „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“ geändert werde.

Eine solche Änderung hatte bereits der Freistaat Bayern vorgeschlagen. „Ein solches Gesetz wäre dann in der Lage, das Asylrecht von allen anderen Zuwanderungsproblemen wirksam zu unterscheiden und damit auch die Grundlage für eine sinnvolle und wirtschaftlich weiterführende Integration wie Zuwanderung zu gewährleisten – einschließlich klarer Zuwanderungsbegrenzungen“, erläuterte Scholz.

Für die Asylpolitik der Bundesregierung hat der Jurist nur scharfe Kritik übrig. „Wenn ein Asylbewerber mangels politischer Verfolgung abgelehnt wird, so pflegt er zunehmend die Verwaltungsgerichte anzurufen, um dort entweder doch Asyl zu erhalten oder – zumindest – über jahrelange Verfahren im Ergebnis als ‘geduldeter’ Flüchtling doch in Deutschland bleiben zu können“, heißt es in seinem Beitrag.

Und: „Das gleiche ergibt sich aus dem Europarecht, das heißt aus den Regelungen von Dublin. Beide Regelungen sind seit Herbst 2015 von Deutschland jedoch mißachtet worden, vor allem über die total haltlose und verfassungswidrige Grenzöffnung.“

6 Kommentare

  1. Claus Ernst sagt:

    Es ist mehr als bemerkenswert, daß das gesunde Volksempfinden dem Urteil
    und der Einschätzung von Experten oft vorauseilt. Diese Feststellung gilt
    insbesondere mit Blick auf die Migrationspolitik.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Der Grundgesetzartikel 16a Absatz (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – Absatz (2) wurde erst 1993/94 hinzugefügt – wurde angesichts der massiven politischen Verfolgung in den totalitär-kommunistisch regierten Ländern des Sowjet-Blocks (bspw. Sowjetzone/DDR) als Grundrecht konstituiert. Meines Wissens nach hat das Asylrecht in keinem anderen Land den Rang eines Grundrechts, und spätestens mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Fall des Eisernen Vorhangs hätte das Grundrecht auf Asyl abgeschafft und durch eine Verwaltungsvorschrift (Kann-Gewährung) ersetzt werden müssen.

    Auf diesen Umstand wiesen AfD und demokratische Neue Rechte schon vor etlichen Jahren hin und warnten eindringlich davor, daß mit der Klagemöglichkeit für abgelehnte Asylbewerber die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit irgendwann an den Rand eines Kollapses geraten wird. Vom CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz hörte man öffentlich freilich nur wenig zu diesem Themenkomplex (wahrscheinlich weil er hier mit der AfD übereinstimmt(e)). Nun, da dieser Kollaps quasi eingetreten ist, „verkauft“ Scholz diese jahrzehntealte Kritik der Deutschen Rechten am geltenden Asylrecht als seine eigene Idee. Da kann man nur sagen: „Spät kommt er, aber er kommt!“.

  3. Eidgenosse sagt:

    Es wird sich nichts ändern. Merkel&Co haben den Auftrag, Deutschland als solches abzuschaffen – das ist Fakt und dass das 80% der Deutschen nicht bemerken – das ist die Tragödie.

  4. Mack sagt:

    So ein Asylrecht ist einfach irre!
    Hat Merkel nach Recht und Gesetz gefragt, als die Grenzen für Millionen Unberechtigte geöffnet worden sind?
    Und jetzt wird beim CDU-Parteitag laufend von Recht und Sicherheit geschwafelt …

  5. Mike Hnter sagt:

    Oh wie recht hat der Mann und viele andere, die das schon seit Jahren durchschaut haben. Das betrifft ebenso das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht. Unsere Sozis und Grünen haben uns da absichtlch und über den Kopf des Wählers ein Ei zum Schaden des Deutschen Volkes ins Nest gelegt, dass sofort wieder geändert werden muss!

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