Minderjährig mit 23? Weshalb vorgeblich „unbegleitete minderjährige Ausländer“den Steuerzahler Milliarden kosten

16. Februar 2018
Minderjährig mit 23? Weshalb vorgeblich „unbegleitete minderjährige Ausländer“den Steuerzahler Milliarden kosten
National
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Foto: Symbolbild

Gemunkelt wurde darüber schon oft, nun haben wir es endlich schwarz auf weiß. Rund 43 Prozent der angeblich „minderjährigen“ unbegleiteten Ausländer, die nach dem Kinder- und Jugendhilferecht betreut werden, sind ganz offiziell volljährig. Darüber be­richtete die Welt Ende November und berief sich dabei auf Angaben aus dem Bundesfamilienministerium. Zum Stich­tag 8. November seien von 55.890 Mi­granten „in jugendhilferechtlicher Zu­ständigkeit“ immerhin 24.116 schon 18 Jahre oder älter gewesen.

Doch auch unter den „offiziell“ Minderjährigen dürften viele nach deutschem Recht volljährig sein, erfuhr die Zeitung von Betreuern. Die Unterstützung dieser Klientel durch die Kinder- und Jugend­hilfe ist aber eine extrem aufwendige und teure Angelegenheit.

Um so unverständlicher ist es, wie leichtfertig mit diesem Instrument um­gegangen wird. Denn: Die Ausländer können die Vorzüge dieser Betreuung auch als Volljährige weiterhin genießen, „wenn ihre Betreuer und die Jugend­ämter einen besonderen Bedarf feststel­len“, wie die Frankfurter Allgemeine Zei­tung ausführt. Dieser „Bedarf“ kommt den Steuerzahler teuer zu stehen, denn der Kostensatz, der für jeden Betreuten monatlich im Durchschnitt anfällt, be­trägt laut Bundesverwaltungsamt 5.250 Euro. Für unsere 24.116 in Wirklichkeit Erwachsenen kommen auf diese Weise 1,52 Milliarden (!) Euro pro Jahr zusam­men. Als Volljährige behandelt, würden sie dem Staatshaushalt „nur“ mit etwa 1.000 Euro pro Monat, also 289,4 Mil­lionen Euro insgesamt zur Last fallen. Differenz: 1,23 Milliarden Euro.

Um diesen Beitrag könnten die Bud­gets entlastet werden, wenn die Bedarfseinstufung restriktiv gehandhabt würde und Volljährige eben auch wie Erwach­sene behandelt würden. Die Einsparun­gen könnten vermutlich noch gewaltig gesteigert werden, kämen Verfahren zur Altersfeststellung endlich­ flächendec­kend und konsequent zur Anwendung. Denn natürlich haben die „Jugendlichen“ zwar alle ein Smartphone und teure Markenklamotten, aber keine Pa­piere. Ihr Alter wird deshalb aufgrund eigener Angaben sowie der „Inaugen­scheinnahme“ durch die Jugendämter festgestellt. Dabei gibt es längst verläßliche Methoden der Altersdiagnostik, mit denen wenigstens ein „Mindestalter“ ermittelt werden kann. Das wür­de in zahlreichen Fällen schon ausrei­chen, um Betrüger zu entlarven.

Die Praxis scheint eher den umgekehrten Weg zu bevorzugen, nämlich die Möglichkeiten zugunsten der Aus­länder, so weit es geht, auszuschöpfen – dies besonders dort, wo Regierungsbänke rot-grün besetzt sind. In Bremen erreichten im Jahr 2016 offiziell 825 un­begleitete minderjährige Ausländer das 18. Lebensjahr, von denen wurde für 652 die Jugendhilfe fortgeführt – also 79 Pro­zent. Das teilte der Senat der Hansestadt am 13. Juni 2017 auf eine Anfrage von SPD und Grünen mit. Im Magistrat von Bremerhaven soll am 23. Oktober in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Fa­milie und Frauen die Aussage gefallen sein, daß selbst ein 23jähriger noch als minderjährig eingestuft werden kann, wenn er in seinem Herkunftsland als minderjährig gilt. ZUERST!-Nachfragen blieben unbeantwortet.

(…)

Zugleich sank im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der Abschiebungen auf 12.545 gegenüber 13.743 im Vorjahres­zeitraum. Vor allem Afghanen tauchen regelmäßig unter, bevor sie abgescho­ben werden können, was besonders schwer wiegt, da nach Afghanistan der­zeit nur Straftäter und Gefährder abgeschoben werden können. In „Sam­melflügen“ nach Kabul saßen zuletzt statt der vorgesehenen 50 Personen nur acht oder 14. Hilfreich ist für die Betroffenen dabei, daß Gruppen der Asyl-Lobby Abschiebungstermine vor­her verraten und Tips zum Untertau­chen geben, ohne daß Strafverfolgungs­behörden sich hier zum Einschreiten veranlaßt sehen. Ob man all dies als „Versagen“ oder als Vorsatz auffassen will – es findet in jedem Fall auf ganzer Linie statt.

Dorian Rehwaldt

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3 Kommentare

  1. rb sagt:

    5.250 Euro ! Davon können Schwerpflegebedürftige und deren Angehörige nur träumen. Allerdings ist die Mehrheit von ihnen durch Wahlentscheidung an dieser Ungerechtigkeit selbst schuld.

  2. O. Prantl sagt:

    5.250 € pro Monat, dazu kommen Gesundheits- und Justizkosten (Aufenthaltsklagen, Strafprozesse), eigenes Vermögen muss nicht eigesetzt werden
    416 € pro Monat beträgt der Sozialhilfesatz / Grundsicherung für deutsche Staatsbürger, eigenes Vermögen muss eingesetzt werden, keine Justizkosten

  3. Olsen sagt:

    Das ist möglich, weil die meissten Steuerzahler immernoch den falschen Leuten vertrauen und eine Stimme geben und nie die Eigene erhebt. Die hinterfragen nie und haben keine Zweifel. Denen geht es noch(!) zu gut. Mein Versprechen: das wird sich ändern. Die sind einfach blind.

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