Erzieherische Maßnahme: Asylanten müssen bei Fehlverhalten Bußgeld zahlen

6. Februar 2018

Wilhering. In Österreich weht Asylbewerbern ein zunehmend schärferer Wind ins Gesicht. Jetzt hat die Betreuerin einer Asylantenunterkunft in Wilhering in Oberösterreich zu einer eigenwilligen „Erziehungsmaßnahme“ gegriffen – sie stellte einem afghanischen Heimbewohner, der sich versehentlich aus der Wohnung ausgesperrt und die Frau dann grob beschimpft haben soll, zehn Euro in Rechnung, weil sie zur Unterkunft fahren und ihm die Tür aufschließen mußte.

Während sich örtliche „Flüchtlings“-Lobbyisten empören, wurde bekannt, daß es auch für weitere Läßlichkeiten und disziplinarische Unzulänglichkeiten von Heimbewohnern „erzieherische Maßnahmen“ gibt – zum Beispiel drei Euro Bußegeld, wenn jemand nicht ordnungsgemäß putzt.

Die Hausbetreuerin verweist auf die bestehende Hausordnung, an die sich alle zu halten hätten. „Sinn der Maßnahmen ist es, die Asylwerber auf ein Leben vorzubereiten, in dem sie nicht mehr ständig betreut werden”, erklärte sie der „Kronen“-Zeitung gegenüber. Die Vorgehensweise habe rein pädagogische Hintergründe und sei mit der Caritas und dem Land abgeklärt worden. (mü)

Ein Kommentar

  1. Rack sagt:

    Da sollen die Bußgeldeinforderer aber schön ihren Messerschutz tragen …

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