Bundesverfassungsgericht: „Anhaltspunkte für Foltergefahr“ als Abschiebehindernis

10. Januar 2018
Bundesverfassungsgericht: „Anhaltspunkte für Foltergefahr“ als Abschiebehindernis
Kultur & Gesellschaft
4
Foto: Symbolbild

Berlin. Es bestehen „ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr“ in der Türkei, zumindest laut dem Bundesverfassungsgericht. Mit diesem Argument hat das oberste deutsche Gericht der Beschwerde eines IS-Unterstützers stattgegeben und seine Abschiebung in die Türkei gestoppt. Zukünftig müssen sich Gerichte gegebenenfalls Zusicherungen der Türkei einholen, die den Verzicht auf Folter und unmenschliche Behandlungen bestätigten.

Der in Deutschland geborene Türke wurde bereits 2015 in Deutschland zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen Unterstützung der syrischen Terroristengruppe Junud al-Sham verurteilt. Zusätzlich soll er über Mittelsmänner Geld an den Islamischen Staat überwiesen und unter Vorspielung falscher Tatsachen bei einer Bank einen Kredit von 25.000 Euro aufgenommen haben.

In der Türkei sei laut dem Verurteilten gleichfalls ein Strafverfahren wegen Unterstützung einer islamistischen Terrororganisation gegen ihn am Laufen. Grundlage des Urteils war ein von Amnesty International verfaßtes Schreiben. Die Richter ließen es aber offen, ob islamistischen Terrorverdächtigen in der Türkei generell die Gefahr von Folterungen drohe. (tw)

4 Kommentare

  1. Dr. Schauerte sagt:

    Was, verdammt noch mal, interessiert das uns?

  2. Horst Steininger sagt:

    Solche Verbrecher sind immer abzuschieben, egal, was das Herkunftsland mit diesem Goldstück macht.
    Alle illegalen Migranten sind sofort auszuweisen.

  3. MarcoM sagt:

    Ein Dschihadisten-Unterstützer klagt auf Verbleib in D-Land, weil ihm in der Türkei angeblich Folter droht*. Und das, wo die dschihadistischen Kopfabschneider doch für ihren besonders humanen Umgang mit Gefangenen bekannt sind… .

    *) Eines ist aber auf jeden Fall klar: In der Türkei würde der nicht so verhätschelt werden wie in Deutschland.

  4. Tack sagt:

    In Deutschland gibt es keine Folter?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert