Luxemburg. Privatscheidungen, die im Ausland von muslimischen Schariagerichten ausgesprochen wurden und oftmals Frauen diskriminieren, haben in der Europäischen Union (EU) keinen Bestand. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil.
In dem in Luxemburg verhandelten Fall hatte ein Syrer in Bayern die Anerkennung seiner vor einem Schariagericht in Syrien vollzogenen Scheidung gefordert. Bei einer solchen Scheidung spricht zumeist der Ehemann vor dem geistlichen Gericht die Scheidungsformel aus und ist damit bereits geschieden. Im aktuellen Fall hatte die betroffene Frau danach eine Erklärung unterzeichnet, in der sie bestätigte, daß sie alle ihr nach den religiösen Vorschriften aus dem Ehevertrag zustehenden Leistungen erhalten habe und ihren Ehegatten von allen Verpflichtungen ihr gegenüber entbinde. Die Frau wehrte sich dann aber gegen die vom Ehemann beantragte Anerkennung der Scheidung in Deutschland.
Das Oberlandesgericht München legte daraufhin den Fall dem EuGH vor, das zugunsten der Frau entschied. Das Gericht argumentierte, in der EU könnten nur Ehescheidungen Gültigkeit beanspruchen, „die entweder von einem staatlichen Gericht oder von einer öffentlichen Behörde” ausgesprochen werden. Einseitige Erklärungen von Ehegatten vor einem geistlichen Gericht fallen nicht darunter, heißt es. (mü)